Krankenkassen: Bald noch weniger Leistung?
GKV: Die Kostenerstattung bestimmter Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen soll gestrichen werden. Das fordert SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Um welche Leistungen es geht.

Denkt darüber nach, GKVen die Kostenerstattung von homöopathischen Behandlungen und Mitteln zu verbieten: SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Stehen die gesetzlichen Krankenkassen vor neuerlichen Leistungskürzungen? Ginge es nach SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach würden gesetzliche Krankenkassen künftig auf die Kostenerstattung von homöopathischen Behandlungen verzichten.
Diese Leistungen zählen nicht zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, sondern sind freiwillige Leistungen der Kassen.
Lauterbach argumentierte gegenüber dem Tagesspiegel, dass auch freiwillige Leistungen der Kassen wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll sein müssten. „Im Sinne der Vernunft und der Aufklärung sowie des Patientenschutzes ist es auch in Deutschland falsch, dass Kassen aus Marketinggründen Homöopathie bezahlen“, schrieb Lauterbach auf seinem Twitter-Account. Anlass für die neuerliche Forderung von Lauterbach ist eine Nachricht aus Frankreich. Dort gelangt die Oberste Gesundheitsbehörde zu der Einschätzung, dass homöopathische Mittel wissenschaftlich gesehen nicht ausreichend wirken. Nun gilt als wahrscheinlich, dass die Kostenübernahme in Frankreich gestrichen wird.
Gesundheitsausschuss gegen Kostenübernahme
Rückendeckung bekommt Lauterbach u.a. Josef Hecken. Er ist Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), der über Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen entscheidet. Behandlungsmethoden ohne klaren Beleg für Wirksamkeit und Nutzen sollten „nicht noch dadurch geadelt werden, dass sie von Kassen als Satzungsleistungen bezahlt werden“, sagte Hecken gegenüber dem Tagesspiegel.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Karin Maag, hält es dagegen für falsch, die freiwilligen Leistungen der Versicherer zu beschränken. „Wir führen keinen Kreuzzug gegen Heilpraktiker und Naturheilverfahren“, so die Politikerin im Tagesspiegel.
Streichung könnte Ärger hervorrufen
Eine solche Leistungskürzung könnte allerdings Ärger bei den Versicherten provozieren. Denn gefragt nach den größten Ärgernissen landet der Punkt „keine oder zu geringe Kostenerstattung für bestimmte Behandlungen“ mit Abstand auf dem ersten Platz. Jeder Dritte hat sich schon einmal darüber geärgert. Zu diesem Ergebnis kam kürzlich das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ).
Aus Sicht der Versicherungswirtschaft könnte eine solche Leistungskürzung das Geschäft mit Krankenzusatz-Policen antreiben.
Solche (möglichen) Entscheidungen des Gesetzgebers können Vermittler auch einsetzen, um wesentliche systemische Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung klarzumachen. Ein Thema, dem sich auch ein profino-Webinar am 05. Juli widmet. Ralf Hünten, Vertriebstrainer bei Axa, wird dann PKV und GKV mit einander vergleichen.
GKV-Leistungskürzungen in der Vergangenheit
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