Betriebsweg Kellertreppe: So urteilten die Richter
Der Fall ging durch die Instanzen. Während das Sozialgericht der Klage stattgab, lehnte das Landessozialgericht ab. Schließlich musste vor dem Bundessozialgericht (BSG) geklärt werden, ob es sich beim Sturz um einen Arbeitsunfall handelte. Die obersten Richter entschieden zugunsten der Frau. Das Unfallereignis stehe in einem sachlichen Zusammenhang zwischen dem Weg in den Keller und ihrer versicherten Tätigkeit als Sales und Key Account Managerin. Zum Unfallzeitpunkt habe sie also einen versicherten Betriebsweg zurückgelegt, so die Richter. Die Handlungstendenz der Klägerin, eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit auszuüben zu wollen, sei hierbei entscheidend gewesen. Bild: Astroette