Vergleichsportale, Riester, Zahnersatz: 8 Fakten zum Koalitionsvertrag
Selbstständige
Für diejenigen Selbstständigen, die nicht über ein Versorgungswerk abgesichert sind, soll eine Altersvorsorgepflicht eingeführt werden. Selbstständige müssen sich also entweder über die gesetzliche Rentenversicherung absichern, oder – als Opt-out-Lösung – eine andere geeignete insolvenzsichere Vorsorgeart wählen.
Elternunterhalt
Kinder haften für ihre pflegebedürftigen Eltern – an diesem Grundsatz wird nun gerüttelt. In Zukunft soll auf die Einkommen der Kinder erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden. (Die vermeintlichen Vor- und Nachteile dieser Neuregelung können Sie hier nachlesen).
Zahnersatz
Die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von bisher 50 auf nun 60 Prozent erhöht werden.
Bürgerversicherung
Zum Thema Bürgerversicherung findet sich nichts im Koalitionsvertrag. Wohl aber wird festgehalten, dass sowohl die Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch die Gebührenordnung in der Privaten Krankenversicherung reformiert werden soll. Insbesondere die SPD hatte auf eine Angleichung der Vergütungen gedrängt. Mit dieser Frage soll sich in der Legislaturperiode eine wissenschaftliche Kommission beschäftigen, die bis Ende 2019 ein Ergebnis vorlegen soll. Deren Vorschläge werden danach zur Diskussion gestellt.
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