So will die Union Riester reformieren
Reform statt Abschaffung: Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU hat sechs Reformvorschläge zum Thema Riester vorgelegt. Auch das Thema Abschlussprovisionen wird thematisiert.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU unter ihrem Vorsitzenden Dr. Carsten Linnemann (Foto) legte sechs Reformvorschläge zum Thema Riester vor. Foto: Thorsten Schneider/ MIT
Erst war es in erster Linie medienwirksames Gepolter, was CSU-Chef Horst Seehofer zum Thema Riester-Rente verkünden ist – die staatlich geförderte private Altersvorsorge sei gescheitert, so der bayrische Ministerpräsident: Die Debatte um die Rente war somit eröffnet.
Nun legt die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) nach, bzw. schlägt einen anderen Weg ein. Denn anstatt die Riester-Rente komplett zu kippen, will sie die MIT reformieren. In diesem Zusammenhang hat sie insgesamt sechs Reformvorschläge unterbreitet:
Freibetrag in Höhe von 100 Euro pro Monat bei der Grundsicherung im Alter
Öffnung für alle Erwerbstätigen, insbesondere Selbstständige
Dynamisierung der steuerlichen Förderhöchstgrenze, Zulagen und Sparverträge – hier fordert die MIT ganz konkret, dass die Förderhöchstgrenze an die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gekoppelt werden und vier Prozent der BBG betragen soll
Verwaltungsprozesse optimieren: Übernahme der ZFA-Aufgaben durch die Finanzämter – hierdurch verspricht sich die MIT kürzere und kostengünstigere Verfahren, da durch eine Übertragung der Zuständigkeiten für die Berechnung und Zuweisung an die Finanzämter auch die Beantragung von Förderung vereinfacht werde.
Nachzahlungsmöglichkeiten schaffen, Produkte verbessern – hierdurch soll sichergestellt werden, „dass alle Verträge optimal bespart werden und alle Zulagen beantragt bzw. zugewiesen werden“, heißt es im MIT-Beschluss. Zudem soll eine chancen- und risikoorientierte Lösungsvariante mit reduzierter Beitragsgarantie für schwierige Lebenssituationen angeboten werden
Vertragswechsel nicht inzentivieren – Abschlussprovisionen bei Vertragswechsel sollen auf eine Handlinggebühr in Höhe von maximal 150 Euro begrenzt werden
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