bAV statt VL
Durch die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen in eine bAV können Arbeitnehmer deutlich mehr in die Altersvorsorge einsparen, bei gleichem Nettoverdienst.

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Viele Unternehmen bieten ihren Angestellten die Möglichkeit über vermögenswirksame Leistungen zusätzlich privat vorzusorgen. Der maximale Arbeitgeberanteil von 40 Euro erhöht dabei das sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt und wird direkt vom Arbeitgeber in einen VL-fähigen Vertrag gezahlt. Der Beitrag geht also vom Nettogehalt ab.
Umwandlung verdoppelt Vorsorgebeitrag
Bei der Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer spart bei der Entgeltumwandlung Steuer- und Sozialabgaben. Dieses Ersparnis ermöglicht einen weitaus höheren Vorsorgebietrag bei gleichbleibendem Nettoverdienst (siehe Rechenbeispiel). Der Arbeitgeber spart ebenfalls Lohnnebenkosten und könnte dieses Ersparnis zur Steigerung der Mitarbeitermotivation sogar direkt als Arbeitgeberanteil zur bAV an den Mitarbeiter zurückführen.
Im folgenden Beispiel kann der Zuschuss zur bAV (40 €) um weitere 39 € Eigenanteil auf einen gesamten Sparbeitrag von 79 € erhöht werden, bei gleichem Nettoverdienst gegenüber der VL-Variante bei der nur 40 € gespart werden.
VL | bAV statt VL | |
---|---|---|
Arbeitnehmer-Brutto | 2.500 € | 2.500 € |
AG-Beitrag VL/bAV | +40 € | +40 € |
Steuerfreie Gehaltsumwandlung bAV | --- | -79 € |
Gesamtbrutto nach VL/Entgeltumwandlung bAV | 2.540 € | 2.461 € |
Lohnsteuer/SolZ/KiSt | -396 € | -373 € |
Sozialabgaben | -519 € | -502 € |
Überweisung VL | -40 € | --- |
Nettoauszahlung | 1.585 € | 1.585 € |