Renten-Reform

Vorschläge der Rentenkommission: Gesetzliche Kapitalrente und bAV-Ausbau

Die Rentenkommission legt am Dienstag ihren Abschlussbericht vor. Doch was das Gremium für eine Rentenreform empfiehlt, ist bereits durchgesickert. Kommt jetzt das Opt-out für die bAV und die gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Modell?

Ein geöffnetes Portmonee mit wenigen Münzen

Die Vorschläge der Expertenkommission sollen für eine auskömmliche Rente sorgen. | Quelle: Karl-Hendrik Tittel

Die Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission wurden schon seit einigen Tagen erwartet. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die Vorschläge bereits durchgesickert sind, bevor sie am Dienstag offiziell übergeben werden. Dem ZDF lagen die Vorschläge bereits am Montag vor.

Ein Punkt, mit dem viele bereits gerechnet hatten, spielt eine entscheidende Rolle: Eine gesetzliche Kapitalrente soll zur Pflicht werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) teilt das Ziel, mehr Kapitaldeckung in der Altersvorsorge zu verankern. Kritisch sieht der Verband jedoch die Tendenz, immer mehr Vorsorge in staatlicher Verantwortung zu konzentrieren. „Mehr Geld für die Rente am Kapitalmarkt anzulegen, ist der Schlüssel zu mehr Generationengerechtigkeit. Aber die Kommission verlagert davon zu viel in staatliche Strukturen. Je mehr Umlage und Kapitaldeckung bei derselben Institution liegen, desto größer wird der politische Einfluss auf Anlageentscheidungen und Leistungsumfang“, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Vorbild Schweden nicht blind kopieren

Die von der Kommission empfohlene gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Vorbild kann laut GDV dazu beitragen, das Gesamtversorgungsniveau und die erste Säule demografiefester zu machen. Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rente ist damit ein wichtiger Schritt, aber kein Ersatz für eine konsequente Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Erst wenn alle drei Säulen ihren Beitrag leisten, entsteht langfristig eine robuste und generationengerechte Alterssicherung. „Fast die Hälfte der Beschäftigten hat heute keine Betriebsrente. Das ist das eigentliche Problem, das jetzt angegangen werden muss“, so Asmussen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass mit den Vorschlägen der Rentenkommission der Bundesregierung Bewegung in die Reform der gesetzlichen Rente kommt. „Einige Vorschläge begrüßen wir, wie etwa die Koppelung der Regelaltersgrenze an die Entwicklung der allgemeinen Lebenserwartung sowie die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Dass die gesetzliche Rentenversicherung mit kapitalgedeckten Elementen gestärkt werden soll, ist ein Paradigmenwechsel bei der Altersvorsorge, der langfristig Wirkung entfalten kann, jedoch zunächst zusätzliche Belastungen durch einen paritätisch finanzierten Zusatzbeitrag von zwei Prozent mit sich bringen würde.“

Fraglich sei zudem, ob der Staat ein besserer Anlagespezialist sei als die auf Vorsorgeprodukte spezialisierte Finanzwirtschaft und ihre Vermittler. Hier müsste eine staatliche Expertise erst zeit- und kostenintensiv aufgebaut werden. Zudem könnten One-fits-all-Finanzprodukte nicht alle individuellen Lebenslagen von Vorsorgenden erfüllen, ganz zu schweigen vom Risiko, dass staatlich verwaltete Altersvorsorgedepots in Zeiten klammer Staatskassen missbräuchlich verwendet werden könnten. Dass die Vorschläge die Betriebsrente unter Arbeitnehmern weiter verbreiten sollen, hält der BVK jedoch ebenfalls für sinnvoll.

Betriebsrente und Stärkung des Sozialpartnermodells

Für die betriebliche Altersvorsorge empfiehlt die Kommission, im Jahr 2026 im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, die die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) insbesondere in bisher unterversorgten Bereichen deutlich erhöhen und von beiden Sozialpartnern mitgetragen werden. Diese Maßnahmen sollen im Anschluss in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden. Eine annähernd flächendeckende Verbreitung der bAV sollte perspektivisch angestrebt werden, um ein lebensstandardsicherndes Gesamtversorgungsniveau der Altersversorgung für alle Beschäftigten zu erreichen. Zudem soll die bAV attraktiver werden, indem bürokratische Hürden abgebaut werden. Laut Kommission sollten außerdem Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Geringverdienerförderung verbessert werden, um die Attraktivität und den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung zu steigern.

Frühstartrente

Laut Rentenkommission soll auch die Frühstartrente kommen, aber mit der gesetzlichen Kapitalrente verzahnt werden, um Synergien und besonders lange Ansparzeiten zu ermöglichen. Doppelstrukturen sollten vermieden werden.

Später in Rente und mehr Einzahler

Die Rentenkommission scheint sich sicher zu sein, dass künftig mehr Menschen in die gesetzliche Rente einzahlen sollten. Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung als langfristiges Idealbild der Alterssicherung. In diese sollen neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände einbezogen werden.

Konkret empfiehlt sie:

  • Neue Selbstständige sollen künftig verpflichtend und ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

  • Bereits selbstständig Tätige sollen ebenfalls einbezogen werden, aber ein einfaches Opt-out erhalten.

  • Die Beamtenversorgung soll Reformen der gesetzlichen Rente wirkungsgleich nachvollziehen; zugleich soll die Zahl der Verbeamtungen sinken.

  • Abgeordnete von Bundestag und Landtagen sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

  • Auch Vorstände von Aktiengesellschaften sollen künftig pflichtversichert werden.

Die Kommission empfiehlt, das Renteneintrittsalter nach 2031 an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Künftig soll zusätzliche Lebenszeit im Verhältnis 2:1 auf Erwerbs- und Rentenphase verteilt werden. Konkret würde das nach den aktuellen Prognosen des Statistischen Bundesamtes bedeuten, dass die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre steigt. Die Entwicklung soll regelmäßig überprüft werden. Zudem empfiehlt die Kommission, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, umgangssprachlich „Rente mit 63“, vollständig abzuschaffen.

Der BVK sieht es kritisch, neue Selbstständige obligatorisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. „Das ist dem Unternehmertum mit volatilen Einnahmen wesensfremd und sollte zumindest nur als eine Opt-out-Lösung oder am besten in privatwirtschaftlicher Form durch Vermittler erfolgen.“ Dagegen begrüßt der BVK die Vorschläge der Kommission, die Rente ab 63 ersatzlos zu streichen. „Dies würde viele Hunderttausend Rentenbeitragszahler im Jahr im Arbeitsmarkt halten und die Finanzen der Rentenversicherung stabilisieren helfen“, so BVK-Präsident Heinz.

Long Story short

  • Kapitalgedeckte Altersvorsorge wird zum Pflichtbaustein: Die Rentenkommission empfiehlt eine gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Vorbild. Der GDV begrüßt mehr Kapitaldeckung, warnt aber vor einer zu starken Konzentration der Altersvorsorge in staatlichen Strukturen.

  • Betriebsrente soll deutlich verbreitert werden: Die Kommission will die bAV über einen Sozialpartnerdialog stärken, Bürokratie abbauen und Themen wie Opt-out-Modelle, Portabilität, Rechtssicherheit und Geringverdienerförderung voranbringen. Ziel ist eine nahezu flächendeckende Verbreitung der Betriebsrente.

  • Mehr Einzahler, späterer Renteneintritt: Künftig sollen auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände stärker in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Zudem soll das Renteneintrittsalter nach 2031 an die Lebenserwartung gekoppelt werden; die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) soll entfallen.