Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dringt im Vorfeld des anstehenden Sozialpartnerdialogs am 8. Oktober in Berlin auf eine umfassende Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Mit einem neuen, stark standardisierten bAV-Basisprodukt im Durchführungsweg der Direktversicherung will der Verband vor allem kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang erleichtern und die Verbreitung der Betriebsrente massiv steigern. Der GDV greift damit eine Empfehlung der Alterssicherungskommission (Rentenkommission) auf, die eine deutliche Ausweitung der betrieblichen Vorsorge fordert.
Kleine Betriebe bleiben bei der bAV zurück
Während in großen Unternehmen und tarifgebundenen Betrieben die betriebliche Altersvorsorge längst etabliert ist, hinken kleinere Betriebe hinterher. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen bringt das Problem in einem LinkedIn-Post auf den Punkt: „Eine Betriebsrente darf kein Privileg für Beschäftigte großer Unternehmen sein. [...] Wer in einem kleinen Unternehmen arbeitet, ob im Handwerksbetrieb, Imbiss oder Friseursalon, sollte genauso die Möglichkeit erhalten, unkompliziert über die Gehaltsabrechnung anzusparen.“
Bislang scheitert die Verbreitung in vielen kleineren Betrieben an konkreten Hürden: Der administrative Aufwand ist hoch, die Portabilität bei einem Jobwechsel kompliziert und viele Arbeitgeber scheuen das rechtliche Risiko.
Um die Verbreitung der bAV spürbar zu erhöhen, ist aus Sicht der Versicherer mehr Verbindlichkeit erforderlich. Beschäftigte sollten künftig leichter automatisch in eine betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, etwa über ein Opt-out-Modell auf Betriebsebene.
Zentrale Clearingstelle für administrative Aufgaben
Damit das gerade für kleinere Unternehmen praktisch umsetzbar wird, schlagen die Versicherer ein stark standardisiertes Basisprodukt für die bAV vor. Es ist als Direktversicherung konzipiert, baut auf bestehenden Systemen auf und soll weder tarifliche Lösungen noch weitergehende betriebliche Angebote ersetzen. Administrative Vorgänge wie Beitragseinzug, Datenaustausch oder Versicherungsnehmerwechsel sollen über eine zentrale Clearingstelle abgewickelt werden.
„Die Versicherungswirtschaft ist bereit, mit der Bereitstellung eines standardisierten bAV-Basisproduktes im Durchführungsweg Direktversicherung zusätzliche Verantwortung zu übernehme“, heißt es dazu in einer Stellungnahme des GDV für den bevorstehenden Sozialpartnerdialog, zu dem das Bundesarbeitsministerium eingeladen hat.
Die Kernpunkte des Vorschlags im Überblick:
Direktversicherung als einfacher und bewährter Durchführungsweg
80-Prozent-Garantie auf das eingezahlte Kapital
kollektive Kapitalanlage mit hohen Aktienquoten und Zugang zu alternativen Anlagen sowie Risikoausgleich im Kollektiv
Einbettung in die Solvency-II-Sicherungsarchitektur der Lebensversicherung und zusätzlicher Schutz durch den gesetzlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherer
weitgehende Entlastung der Arbeitgeber von Haftungs- und Nachschusspflichten
zentrale Schnittstelle mit anbieterunabhängigen, einheitlichen Prozessen und zentralem Beitragseinzug sowie als zentraler Ansprechpartner
erleichterte Portabilität bei einem Arbeitgeberwechsel und lebenslange Leistung als Regelfall
optional kollektiver Invaliditätsschutz zur Absicherung der Altersrente
besondere Anschlussfähigkeit an Opt-out-Modelle auf Betriebsebene sowie bei einer reinen Finanzierung durch den Arbeitgeber an die Geringverdienerförderung
Wie effektiv ein frühzeitiger und unkomplizierter Einstieg in die bAV sein kann, verdeutlicht GDV-Chef Asmussen anhand konkreter Zahlen: „Wer mit 27 Jahren beginnt, 120 Euro im Monat in einer Betriebsrente anzulegen und über 40 Jahre einzahlt, der kann inklusive Verzinsung und Überschüsse monatlich auf eine Zahlung von 567 Euro kommen. Lebenslang.“
Mit rund 16,4 Millionen bestehenden Verträgen und einem jährlichen Beitragsvolumen von knapp 20 Milliarden Euro verfügt die deutsche Versicherungswirtschaft nach eigener Einschätzung bereits über eine gewaltige, sofort skalierbare Infrastruktur. Mit anderen Worten: Der Ball liegt nun bei den Sozialpartnern.
Keine Öffnung der bAV für pAV-Produktwelt
In der aktuellen politischen Debatte wird auch immer wieder diskutiert, ob Arbeitgeber künftig direkt in private Altersvorsorgedepots (pAV) ihrer Mitarbeiter einzahlen dürfen (etwa im Rahmen altersvorsorgewirksamer Leistungen). Diese Öffnung der bAV für die Produktwelt der pAV hält der GDV jedoch nicht für zielführend.
Eine solche Öffnung führe lediglich dazu, dass sich die Säulen der Altersvorsorge gegenseitig „kannibalisieren“. Die betriebliche Altersvorsorge habe mit ihren lebenslangen Leistungen sowie optionalen Absicherungen eine ganz eigene, zentrale Schutzfunktion, die ein reines Wertpapierdepot nicht abbilden könne.
Long Story short
Standardisierte Direktversicherung: Der GDV schlägt ein bAV-Basisprodukt mit 80-Prozent-Garantie vor, das besonders kleineren Unternehmen den Einstieg erleichtern soll.
Weniger Aufwand für Arbeitgeber: Eine zentrale Clearingstelle soll unter anderem Beitragseinzug, Datenaustausch und Vertragswechsel vereinfachen, zudem sollen Haftungs- und Nachschusspflichten weitgehend begrenzt werden.
Mehr Verbreitung durch Opt-out: Beschäftigte sollen leichter automatisch in eine Betriebsrente einbezogen werden können. Der GDV sieht das Basisprodukt als Ergänzung bestehender bAV-Angebote – nicht als Ersatz tariflicher Lösungen.
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