Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) plädiert für einen grundlegenden Kurswechsel bei der geplanten Frühstartrente. In einer aktuellen Stellungnahme zum Gesetzentwurf fordert sie, die kollektive Anlage zum Regelfall für alle anspruchsberechtigten Kinder zu machen. Sie dürfe nicht nur als Auffanglösung für Eltern dienen, die kein eigenes Depot auswählten.
Zum Hintergrund: Für Kinder ohne individuellen Frühstartrenten-Vertrag sieht der Referentenentwurf zum Frühstartrentengesetz eine kollektive Auffanglösung vor. Dafür soll ein staatliches Sondervermögen eingerichtet und von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden. Die Gelder sollen unter Wahrung der Anlagegrundsätze Rendite, Sicherheit und Liquidität ausschließlich global diversifiziert in Aktien oder Aktienfonds angelegt werden
Geht es nach der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg soll die kollektive Anlage nun zum Regelfall werden. Private Standarddepot-Verträge sollten daneben nur noch als „abweichende Wahlmöglichkeit“ zugelassen werden.
Individuelle Auswahl könnte Eltern überfordern
Diesen Systemwechsel begründen die Verbraucherschützer vor allem mit den strukturellen Problemen des privaten Finanzmarktes, der seit Jahren von hohen Effektivkosten, unübersichtlichen Produktstrukturen und provisionsgetriebenen Fehlanreizen geprägt sei. Das staatlich finanzierte Startkapital für Minderjährige dürfe nicht als verdeckte Absatzförderung genutzt werden, um Kunden frühzeitig an margenstarke Folgeprodukte der Finanzwirtschaft zu binden.
Zudem spiele die Kosteneffizienz über die jahrzehntelange Ansparphase eine entscheidende Rolle. Eine kollektive Lösung, die zentral durch die Deutsche Bundesbank verwaltet und passiv in marktbreite Weltaktienindizes investiert wird, spare teures aktives Management, Marketing sowie Vertriebsmargen ein. Dadurch fließe der staatliche Zuschuss nahezu ungeschmälert in den tatsächlichen Vermögensaufbau der Kinder. Die Anlagerichtlinien sollten gesetzlich abgesichert werden.
Übergang nach Volljährigkeit soll geregelt werden
Zudem ließen sich so parallele Strukturen vermeiden. Die VZBW schlägt vor, die kollektive Anlage der Frühstartrente und das geplante staatlich organisierte Standarddepot in der privaten Altersvorsorge institutionell und anlageseitig zusammenzuführen. So könnten parallele Verwaltungs- und Anlagestrukturen vermieden, Skaleneffekte genutzt und die Kosten gesenkt werden.
Darüber hinaus sollte bei Erreichen der Volljährigkeit sichergestellt werden, dass das Guthaben aus der kollektiven Frühstartrente als Regelfall in das individuelle Standarddepot des staatlichen Trägers überführt werden könne und nicht in „kostenintensive oder komplexe Altersvorsorgeprodukte“ umgelenkt werde.
Beratungsverzicht spaltet Verbraucherschützer und Vermittler
Vor diesen Hintergrund ist es auch nur folgerichtig, dass die Verbraucherzentrale den im Gesetzentwurf verankerten Verzicht auf eine Beratungspflicht als „sachgerecht“ begrüßt. Eine verpflichtende Beratung würde nur die Gefahr zementieren, dass der Abschluss der Frühstartrente zum Anlass für den Vertrieb anderer, komplexerer oder teurerer Finanzprodukte genutzt werde, heißt es in der Stellungnahme.
Damit stellen sich die Verbraucherschützer direkt gegen Vermittlerverbände wie den BVK, die diese Regelung vehement kritisieren und davor warnen, dass ein Beratungsverzicht langfristig den Erfolg der Frühstartrente gefährde. „Finanzbildung entsteht nicht allein durch staatliche Zuschüsse oder digitale Informationsangebote ohne Beratung“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Fazit
Für Versicherungs- und Finanzvermittler würde sich das von der Verbraucherzentrale vorgeschlagene Modell deutlich auf die künftigen Beratungsmöglichkeiten auswirken. Wenn die kollektive Anlage zum Regelfall und der Beratungsverzicht beibehalten wird, dürfte die Frühstartrente zunächst weitgehend außerhalb des klassischen Vertriebs stattfinden. Vermittler könnten dann vor allem bei der späteren Ergänzung der Altersvorsorge, bei individuellen Anschlusslösungen und bei der Beratung der Eltern eine Rolle spielen.
Die Frühstartrente sieht vor, dass der Staat für Kinder ab dem sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Das Guthaben soll langfristig investiert und nach dem 18. Geburtstag für die private Altersvorsorge weitergeführt werden können. Die Kabinettbefassung ist für den 12. August vorgesehen.
Long Story short
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg will die kollektive Anlage bei der Frühstartrente zum Regelfall für alle anspruchsberechtigten Kinder machen.
Private Standarddepots sollen nur als freiwillige Alternative zur kollektiven Lösung bestehen bleiben.
Zum 18. Geburtstag soll das Guthaben möglichst automatisch in ein kostengünstiges staatliches Standarddepot übergehen.
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