Eine nachhaltige Alterssicherung braucht Transparenz darüber, welches Versorgungsniveau erreicht werden soll und welchen Beitrag gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge leisten können und sollen. Die vorgeschlagene Nettoersatzrate von 70 Prozent über alle drei Säulen ist ein ambitionierter politischer Orientierungswert, aber sie darf nicht missverstanden werden. Sie ist kein Garant für eine umfassende Sicherung des Lebensstandards im Alter. Gerade vor dem Hintergrund gestiegener und tendenziell weiter steigenden Lebenshaltungskosten und unterschiedlicher Erwerbsverläufe kann sie aus meiner Sicht allenfalls ein Mindestniveau darstellen. Entscheidend ist deshalb, transparent darzustellen, wie dieses Ziel erreicht werden soll und welche Rolle die einzelnen Säulen dabei einnehmen sollen.
Auch bei der geplanten Kapitalrente kommt es auf die Größenordnung an. Ein zusätzlicher kapitalgedeckter Baustein innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung ist grundsätzlich sinnvoll. Aber die Erwartungen müssen realistisch bleiben: Ein Beitragssatz zur Kapitalrente von 2 Prozent kann – selbst auf Basis einer renditeorientierten Anlagepolitik auch in der Rentenbezugsphase – langfristig bestenfalls dazu beitragen, das heutige Rentenniveau zu stabilisieren oder geringfügig anzuheben. Eine nachhaltige Verbesserung der Gesamtversorgung lässt sich allein damit nicht erreichen.
Nur Sozialpartner reichen nicht für die Stärkung der bAV
Besondere Aufmerksamkeit verdient deshalb die betriebliche Altersversorgung (bAV). Der geplante Sozialpartnerdialog hat die stärkere Verbreitung der bAV zum Ziel. Dabei darf der Blick aber nicht ausschließlich auf tarifgebundene Unternehmen gerichtet sein. Viele Beschäftigte arbeiten in kleinen und mittleren sowie nicht-tarifgebundenen Unternehmen. Gerade dort entscheidet sich, ob die bAV ihre gesellschaftlich erwünschte Breitenwirkung entfalten kann. Dies kann ein reiner Dialog der Sozialpartner nicht leisten. Neben Sozialpartnern müssen daher auch unabhängige Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter nicht-tarifgebundener Unternehmen einbezogen werden.
Eine deutlich höhere Verbreitung der bAV bedarf Lösungen, die einfach, verständlich und praktisch umsetzbar sind, keine zusätzlichen organisatorischen Hürden schaffen und über die Beitragszahlung hinaus für den Arbeitgeber keine weiteren Verpflichtungen begründen.
Damit die Rentenreform das erklärte 70 Prozent-Versorgungsziel erreicht, braucht es aus meiner Sicht weitere klare Zielvorgaben: Wie viele Menschen sollen künftig über die betriebliche Altersversorgung erreicht werden? Welches Versorgungsvolumen soll sie langfristig beitragen? Wie verpflichtend muss sie ausgestaltet werden? Ohne konkrete Vorgaben besteht die Gefahr, dass die Ergebnisse am Ende hinter den Erwartungen zurückbleiben und das Versorgungsziel verfehlt wird. Hier ist jetzt die Politik in der Pflicht, die erforderlichen Leitplanken zu setzen und ihre Erwartungen deutlich zu formulieren!

