Die nun offiziell vorgestellten Vorschläge der Rentenkommission zur Reform der Alterssicherung treffen in der Versicherungsbranche auf ein geteiltes Echo. Das gilt insbesondere für das Bekenntnis zu mehr kapitalgedeckter Altersvorsorge. Die Verbände begrüßen dieses Ansinnen zwar ausdrücklich. Kritisch sehen sie jedoch die Empfehlung, einen Teil der Kapitaldeckung verpflichtend in der gesetzlichen Rentenversicherung zu verankern und über einen staatlichen Träger umzusetzen.
Konkret schlägt die Kommission die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle nach schwedischem Vorbild vor. Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. Empfohlen wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent. Die Gelder sollen in einem staatlich gelenkten Fonds angelegt werden.
GDV warnt vor staatlicher Bündelung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sieht im Ausbau der Kapitaldeckung einen wichtigen Schritt für mehr Generationengerechtigkeit. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen kritisiert jedoch, dass die Kommission zu viel Vorsorge in staatliche Strukturen verlagere.
Die von der Kommission empfohlene gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Vorbild könne zwar helfen, die erste Säule demografiefester zu machen. Sie dürfe aber kein Ersatz für eine Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sein. Aus Sicht des GDV ist es ein großes Problem, dass fast die Hälfte der Beschäftigten keine Betriebsrente bekommt.
Auch mit Blick auf die geplante Frühstart-Rente warnt der Verband vor einer Einbahnstraße Richtung Staat. Ihr Sinn liege nicht darin, Kinder frühzeitig in die gesetzliche Rente einzubinden, sondern privatwirtschaftlich organisierte Vorsorge aufzubauen.
AfW fordert fairen Wettbewerb
Auch der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung bewertet die Richtung der Kommission zunächst grundsätzlich positiv. Der Verband sieht in der kapitalgedeckten Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung einen überfälligen Schritt. Deutschland werde seine Altersvorsorge nicht allein über Umlage, Steuerzuschüsse und Haltelinien zukunftsfest bekommen, betont AfW-Vorstand Norman Wirth.
Gleichzeitig fordert der AfW eine saubere ordnungspolitische Trennung zwischen Kapitalrente, Frühstart-Rente und Altersvorsorgereformgesetz.
Besonders kritisch sieht er weiterhin das staatlich organisierte Standarddepot in der geförderten privaten Altersvorsorge. Der Staat solle Regeln setzen, Transparenz schaffen, Förderung ermöglichen und überwachen. Er solle aber nicht mit strukturellen Vorteilen gegen private Anbieter antreten.
Zentral ist für den AfW außerdem die Beratung. Mehr Kapitalmarktorientierung mache qualifizierte Beratung nicht überflüssig, sondern wichtiger. Beratung sei kein Kostenproblem, sondern Risikomanagement im Interesse der Verbraucher.
BVK zweifelt am Staat als Anlagespezialist
Beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute herrscht ebenfalls Skepsis vor. „Dass die gesetzliche Rentenversicherung mit kapitalgedeckten Elementen gestärkt werden soll, ist ein Paradigmenwechsel bei der Altersvorsorge, der langfristig Wirkung entfalten kann, jedoch zunächst zusätzliche Belastungen durch einen paritätisch finanzierten Zusatzbeitrag von zwei Prozent mit sich bringen würde“, meint BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Fraglich sei zudem, ob der Staat ein besserer Anlagespezialist sei als die auf Vorsorgeprodukte spezialisierte Finanzwirtschaft und ihre Vermittler. Hier müsste eine staatliche Expertise erst zeit- und kostenintensiv aufgebaut werden. Zudem könnten One-fits-all-Finanzprodukte nicht alle individuellen Lebenslagen von Vorsorgenden erfüllen, ganz zu schweigen vom Risiko, dass staatlich verwaltete Altersvorsorgedepots in Zeiten klammer Staatskassen missbräuchlich verwendet werden könnten.
Regierung will Paket vollständig umsetzen
Politisch könnte die Debatte schnell Fahrt aufnehmen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben angekündigt, die Vorschläge der Rentenkommission vollständig umsetzen zu wollen. Beide betonten, das Reformpaket funktioniere nur als Gesamtkonzept.
Genau deshalb dürfte der Streit über die konkrete Ausgestaltung nun an Bedeutung gewinnen, zumal neben der Einführung einer kapitalgedeckten Zusatzrente noch weitere brisante Reform-Vorschläge auf dem Tisch liegen – wie die Erhöhung der Regelaltersgrenze oder die Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung.
Long Story short
Mehr Kapitaldeckung ja, aber nicht nur beim Staat: GDV, AfW und BVK begrüßen die geplante kapitalgedeckte Zusatzrente grundsätzlich, warnen aber vor zu viel staatlicher Steuerung.
Streitpunkt ist der staatliche Fonds: Die Kommission schlägt individuelle Kapitalkonten und einen paritätisch finanzierten Zusatzbeitrag von zwei Prozent vor, der in einem staatlich gelenkten Fonds angelegt werden soll.
Branche fordert Wettbewerb und Beratung: Die Verbände plädieren für ein starkes Drei-Säulen-System mit betrieblicher und privater Vorsorge, fairem Wettbewerb und qualifizierter Beratung statt staatlicher Einheitslösung.
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