Reformpaket der Bundesregierung: Was die neuen Beschlüsse für Vermittler bedeuten
Die Bundesregierung hat am Donnerstag nach intensiven Verhandlungen im Koalitionsausschuss ein 34 Punkte umfassendes Reformpaket vorgelegt. Das Maßnahmenbündel umfasst tiefgreifende Beschlüsse zu Steuer, Arbeitsmarkt, Bürokratieabbau und Rente.
GDV sieht gutes Signal für den Standort
In einer ersten Reaktion aus der Versicherungswirtschaft ordnete Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), diesen Schritt positiv ein:
„Die Einigung auf ein Gesamtpaket zu Einkommensteuer, Arbeitsmarktreformen und Bürokratieabbau ist ein gutes Signal für den Standort Deutschland – insbesondere, weil es nach dem Rentenpaket das zweite Reformpaket innerhalb von zwei Wochen ist. Jetzt kommt es auf eine rasche und konsistente Umsetzung im parlamentarischen Verfahren an.“
BVK lobt Bürokratieabbau-Pläne
Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt wesentliche Ergebnisse des Reformpakets. Insbesondere die angekündigte Verabschiedung der Rentenreform noch bis Ende dieses Jahres, der Bürokratieabbau sowie steuerliche Entlastungen setzen aus Sicht des BVK wichtige Signale für Bürgerinnen und Bürger, Selbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen.
Ausdrücklich befürwortet der Verband die angekündigten Schritte zum Bürokratieabbau und zur Reduzierung von Berichtspflichten. Dies entspreche einer langjährigen Kernforderung des BVK. Weniger bürokratische Belastungen schafften Freiräume für Beratung, Kundenservice und unternehmerisches Handeln. Auch die vorgesehene Reduzierung der Verpflichtung zur Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter in kleineren und mittleren Unternehmen sei ein Schritt in die richtige Richtung.
Mehr Netto als Beratungsanlass
Für Versicherungsvermittler und Finanzberater ergeben sich aus dem Reformpaket sowohl neue vertriebliche Ansätze als auch veränderte Rahmenbedingungen in der Kundenberatung.
Ein zentraler Baustein ist die Anpassung der Einkommensteuer. Die arbeitende Bevölkerung soll entlastet werden: Dafür wird der Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags angehoben sowie der Spitzensteuersatzes verschoben.
Für eine durchschnittliche Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro soll das ein jährliches Plus von rund 600 Euro an verfügbarem Einkommen bringen. Das Entlastungsvolumen insgesamt beläuft sich auf ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr.
Für Vermittler erwächst daraus ein sachliches Argument in der Beratung: Frei werdende Liquidität kann gezielt genutzt werden, um bestehende Vorsorgelücken zu schließen oder den langfristigen Vermögensaufbau zu stärken. Das Entlastungsvolumen bietet somit eine solide Grundlage für die proaktive Ansprache von Bestands- und Neukunden bezüglich ihrer privaten Altersvorsorge.
Altersvorsorge wird komplexer
Vollständig umgesetzt werden sollen auch die Vorschläge der Alterssicherungskommission, die unter anderem die Koppelung des Regelaltersgrenze an die Entwicklung der allgemeinen Lebenserwartung, die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge und die Einführung einer kapitalgedeckten Zusatzrente vorgeschlagen hat.
Die Altersvorsorgeberatung dürfte damit komplexer werden. Gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge und mögliche neue Kapitaldeckungselemente müssen künftig stärker zusammengedacht werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt grundsätzlich, dass die Kommission kapitalgedeckte Altersvorsorge stärken will. Kritisch sieht er jedoch Vorschläge, die zusätzliche Vorsorge stärker in staatlichen Strukturen bündeln würden. Eine gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Vorbild könnte aus GDV-Sicht politischen Einfluss auf Anlageentscheidungen erhöhen, neue Bürokratie schaffen und den wettbewerblichen Ausbau privater und betrieblicher Vorsorge schwächen.
Der GDV fordert stattdessen, die bereits existierenden privaten und betrieblichen Vorsorgestrukturen zu stärken, wo Produktkompetenz, Regulierung und Beratungsinfrastruktur bereits vorhanden sind.
PKV-Beratung bekommt neue Dynamik
Im Zentrum der Reformanstrengungen der Bundesregierung steht auch das Gesundheitswesen, das durch steigende Leistungsausgaben unter erheblichem Kostendruck steht. Das Kabinett hat vor diesem Hintergrund bereits ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf den Weg gebracht, dass in wenigen Tagen in den Bundestag eingebracht werden soll. Das Gesetzt sieht unter anderem eine außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), höhere Zuzahlungen und Leistungskürzungen vor.
Für PKV-Makler verschieben sich dadurch die Marktparameter. Gutverdiener und freiwillig in der GKV versicherte Angestellte werden mit spürbar höheren Abgaben belastet. Das erhöht den Beratungsbedarf bezüglich eines Wechsels in die Private Krankenversicherung (PKV), da das Preis-Leistungs-Verhältnis der PKV für diese Zielgruppe attraktiver wird. Gleichzeitig fordert dies von Vermittlern eine hohe fachliche Sorgfalt, da die langfristige Beitragsstabilität und die individuelle Lebensplanung der Kunden im Vordergrund stehen müssen.
Long Story short
Die Bundesregierung hat ein Reformpaket mit 34 Punkten vorgelegt. Es umfasst unter anderem Einkommensteuer, Arbeitsmarkt, Bürokratieabbau und Rente
Steuerentlastungen könnten privaten Haushalten mehr verfügbares Einkommen bringen. Für Vermittler entstehen dadurch neue Ansätze, um über Altersvorsorge, Vermögensaufbau und Vorsorgelücken zu sprechen.
Die Renten- und Gesundheitsreformen verändern die Beratung: Altersvorsorge wird stärker kapitalgedeckt und komplexer, während steigende GKV-Belastungen die PKV-Beratung für Gutverdiener wichtiger machen könnten.
.jpg?fit=crop-51-55-1&w=1200)
