Nach AV-Reform: Was der GDV sich jetzt für die bAV vorstellt
Wie CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann gerade erst bekannt gegeben hat, sollen die Vorschläge der Rentenkommission anders als geplant wohl schon in der nächsten Woche vorgelegt werden. Zuvor war der 29. Juni als möglicher Termin für die Vorlage der Kommissionsergebnisse gehandelt worden.
Für den GDV ist nicht die einzelne Reform entscheidend, sondern „ein Gesamtsystem der Alterssicherung, das verlässlich zusammenspielt“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Genau so ein Gesamtkonzept wird von der Rentenkommission erwartet.
Die gesetzliche Rente bleibt dabei aus Sicht des Verbandes die zentrale Basis der Alterssicherung. Sie allein reiche jedoch nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Ergänzende kapitalgedeckte Vorsorge gewinnt daher an Bedeutung. „Eine starke zweite und dritte Säule sind Voraussetzung dafür, dass das System insgesamt tragfähig bleibt“, so Asmussen.
Betriebsrente bringt kapitalgedeckte Vorsorge in die Breite
Der GDV legt in einer aktuellen Mitteilung einen Schwerpunkt auf die betriebliche Vorsorge. Die betriebliche Altersversorgung verbinde kollektive Organisation, staatliche Förderung und Arbeitgeberbeteiligung und ermöglicht lebenslange Zusatzleistungen. Sie ist aus Sicht des GDV der naheliegende Hebel, um kapitalgedeckte Vorsorge in die Breite zu tragen. „Derzeit zahlen rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in eine betriebliche Altersversorgung ein, 48 Prozent haben hingegen keine oder nur geringe Anwartschaften“, sagt Asmussen. „Die Betriebsrente hat kein Konstruktionsproblem – sie hat ein Verbreitungsproblem.“
Weniger Verbreitung im Mittelstand fördern mit Basismodell
Nach dem Alterssicherungsbericht 2024 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verfügen rund 86 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über eine betriebliche Altersversorgung, in Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sind es 48 Prozent, in sehr kleinen Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten lediglich 25 Prozent. „Die Zahlen zeigen, dass es in unserer gesellschaftlichen Mitte an Absicherung fehlt – etwa bei Beschäftigten in vielen Handwerksbetrieben, Bäckereien, Friseursalons, Pflegediensten oder Kindertagesbetreuungen“, so Asmussen.
Die Maßnahmen, mit denen die Verbreitung der Betriebsrenten erhöht werden können, sind laut GDV noch lange nicht ausgeschöpft. Zu einem Verbreitungsschub würde die automatische Einbindung aller Beschäftigten führen. Dadurch würden die Arbeitgeber jedoch stark belastet. Besser wäre aus Sicht der Versicherer daher ein freiwilliges Opting-Out. „Alle Arbeitgeber sollten ihre Beschäftigten automatisch in eine Betriebsrente einbeziehen können – unabhängig davon, ob Tarifverträge bestehen oder ein Betriebsrat vorhanden ist“, sagt Asmussen.
Und die bAV soll aus Sicht des GDV ebenfalls flexibler gestaltet werden: In der betrieblichen Altersversorgung sollten abgesenkte Garantien ermöglicht werden, die eine chancenorientiertere Kapitalanlage erlauben und gleichzeitig verlässliche Mindestabsicherungen und lebenslange Leistungen gewährleisten. Darüber hinaus sollten die Förderung für Geringverdienende sowie die steuerliche Förderung weiter ausgebaut und Einzahlungen perspektivisch dynamisiert werden. Für kleinere und mittlere Unternehmen sollte es ein standardisiertes Basismodell geben.
Zielbild für die Alterssicherungskommission
Aus Sicht des GDV sollte die Arbeit der Alterssicherungskommission auf ein konsistentes Gesamtsystem zielen, in dem die drei Säulen klar austariert sind und jeweils ihre spezifischen Funktionen erfüllen. Im Ergebnis könnte ein Reformmodell stehen, in dem die gesetzliche Rente weiterhin die verlässliche Basis bildet, die betriebliche Altersversorgung deutlich stärker verbreitet ist und als zentraler Hebel der kapitalgedeckten Vorsorge wirkt und die private Altersvorsorge flexibler, kapitalmarktnäher und gleichzeitig besser abgesichert ausgestaltet ist.
„Am Ende braucht Deutschland ein System, das Verlässlichkeit und Kapitaldeckung verbindet“, sagt Asmussen. „Die gesetzliche Rente sichert die Basis, die Betriebsrente trägt Vorsorge in die Breite und die private Vorsorge ermöglicht individuelle Ergänzungen.“ Eine solche Architektur würde auch ordnungspolitisch klare Zuständigkeiten schaffen: Der Staat setzt den Rahmen, während Wettbewerb und kollektive Sicherungsmechanismen für effiziente Lösungen sorgen. Gleichzeitig warnt der GDV davor, die Systemlogik durch inkonsistente Reformschritte zu schwächen. Dazu zählen insbesondere eine Vermischung der Säulen, unklare Rollenverteilungen zwischen Staat und Markt oder parallele Strukturen ohne abgestimmte Gesamtarchitektur. „Wenn Zuständigkeiten verschwimmen und Systeme nebeneinander statt miteinander arbeiten, entsteht keine zusätzliche Sicherheit, sondern neue Unsicherheit“, so Asmussen.
Long Story short
GDV fordert Gesamtreform statt Einzelmaßnahmen: Mit Blick auf die bevorstehenden Vorschläge der Rentenkommission mahnt der GDV ein abgestimmtes Drei-Säulen-System aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung (bAV) und privater Vorsorge an.
Betriebsrente soll deutlich verbreitert werden: Der Verband sieht vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen Nachholbedarf. Ein freiwilliges Opting-out-Modell, flexiblere Garantien und ein standardisiertes bAV-Basismodell sollen die Verbreitung erhöhen.
Kapitalgedeckte Vorsorge gewinnt an Bedeutung: Nach Ansicht von GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen reicht die gesetzliche Rente allein nicht aus. Eine stärkere betriebliche und private Vorsorge sei notwendig, um die Alterssicherung langfristig finanzierbar und leistungsfähig zu halten.

