Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und die Frühstartrente sind grundsätzlich richtige und wichtige Projekte. Umso ärgerlicher ist, dass der aktuelle Gesetzentwurf für eine Frühstartrente ausgerechnet bei der Beratung einen Rückschritt vorsieht: Bei bestimmten Versicherungsprodukten sollen die bislang geltenden Beratungs- und Dokumentationspflichten entfallen können.
Dafür trägt zunächst die Politik die Verantwortung. Sie will mehr Menschen an den Kapitalmarkt führen und ihnen mehr Eigenverantwortung übertragen. Gleichzeitig behandelt sie qualifizierte Beratung einzig als Kosten-Problem. Das ist widersprüchlich und kurzsichtig.
Kurs in die falsche Richtung
Auch der GDV ist hier auf Abwegen. Der Versichererverband hat sich ausdrücklich dafür eingesetzt, dass die Ausnahme von der Beratungspflicht nicht nur für Depotlösungen, sondern auch für Versicherungsprodukte gilt. Im Referentenentwurf zur Frühstartrente findet sich nun genau diese Öffnung.
Das ist zwar mit Blick auf ein Level Playing Field zumindest nachvollziehbar, aber trotzdem ein bemerkenswerter Kurs genau in die falsche Richtung. Jahrzehntelang hat die Versicherungswirtschaft zu Recht erklärt, dass Versicherungs- und Altersvorsorgeprodukte beratungsbedürftig sind. Offenbar gilt das aber nur so lange, wie Beratung in die gewünschten Kosten- und Vertriebsmodelle passt.
Natürlich ist der Wegfall einer Beratungspflicht kein Beratungsverbot. In der Praxis ist die Botschaft trotzdem eindeutig: Beratung wird vom notwendigen Bestandteil zur freiwilligen Zusatzleistung degradiert. Eine Leistung, die dann offensichtlich keinen Wert hat, weil eine Vergütung nicht vorsehen ist.
Standardprodukt bedeutet nicht selbsterklärend
Gerade bei der Frühstartrente überzeugt das nicht. Eltern treffen langfristige Anlageentscheidungen für ihre Kinder. Später geht es um Risikostruktur, Fortführung, Anbieterwechsel und die Einordnung in die gesamte Altersvorsorge. Wer glaubt, ein digitaler Prozess oder das Etikett „Standardprodukt“ mache diese Fragen selbsterklärend, macht es sich zu einfach.
Und wer Beratung beim Abschluss einspart, darf nicht erwarten, dass Vermittler später kostenlos einspringen, wenn die Märkte fallen, Kunden verunsichert sind oder Verträge angepasst werden müssen.
Verbraucher-„Schützer“ verfolgen bei diesem Thema ohnehin seit Jahren einen fragwürdigen Kurs. Aber Politik und GDV - gern auch der BVI - sollten diesen Weg korrigieren. Viel Hoffnung habe ich darauf derzeit nicht. Doch bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt.
Die Leidtragenden wären am Ende ausgerechnet jene Menschen, die eine staatlich geförderte Altersvorsorge am nötigsten haben. Im schlimmsten Fall werden sie nicht beraten und unternehmen deshalb gar nichts. Das Geld für ihre Kinder fließt dann im Rahmen der Frühstartrente in die große anonymen staatliche Auffanglösung bei der Bundesbank - dem Zugriff des Staates ausgesetzt und wird im Worst Case später wieder dem Staatshaushalt zugeführt werden, weil es nicht rechtzeitig in ein. individuelles Altersvorsorgedepot überführt wird.
Der AfW wird deshalb weiter dafür kämpfen, dass Beratung nicht aus dem System gedrängt, sondern als notwendiger Bestandteil guter Altersvorsorge anerkannt und angemessen vergütet wird.
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Long Story short
Fehlsteuerung bei der Frühstartrente: Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass bei bestimmten Versicherungsprodukten die bisherigen Beratungs- und Dokumentationspflichten entfallen können.
Kritik an Politik und GDV: Der AfW-Vorstand wirft der Politik ein widersprüchliches Signal vor, da sie Beratung rein als Kostenfaktor behandelt. Auch die Unterstützung dieses Kurses durch den Versicherungsverband GDV sei ein falsches Signal für die Branche.
Kein Wert ohne Vergütung: Die Degradierung der Beratung zur freiwilligen Zusatzleistung entzieht Vermittlern die Basis für eine angemessene Vergütung – bei unvermindert hohem Erklärungsbedarf für Eltern und Sparer.
Gefahr für Verbraucher: Ohne qualifizierte Beratung droht ein Attentismus der Bürger. Im schlimmsten Fall verbleiben Gelder ungenutzt in der staatlichen Auffanglösung der Bundesbank, statt ertragreich angelegt zu werden.

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