Altersvorsorge-Reform

GDV: Für diese Bestandskunden ist ein Riester-Wechsel sinnvoll

Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ermöglicht für Riester-Kunden einen Wechsel in das neue Fördersystem. Für wen das interessant ist und wer lieber vorsichtig sein sollte, hat der GDV nun zusammengefasst.

Grübelnder Riester-Kunde

In das neue Altersvorsorge-Fördersystem wechseln oder bei der bekannten Riester-Zulage bleiben? Eine Frage, die Makler in Zukunft häufiger für ihre Kunden klären müssen. | Quelle: ridvan_celik

Mit der Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge kam auch die Frage auf, was aus den bestehenden Riester-Verträgen werden soll – immerhin knapp 15 Millionen Stück sind das. Bekanntlich gilt für diese ein Bestandsschutz. Sie können also wie bisher weitergeführt und bespart werden und werden auch wie bisher weiter gefördert. Neuabschlüsse solcher Verträge sind aber ab 2027 nicht mehr möglich.

Was jedoch möglich ist, ist der Wechsel mit dem Riester-Altvertrag in das neue Fördersystem. Wichtig zu wissen: Dabei handelt es sich um eine Einbahnstraße. Ein Wechsel zurück in das bisherige Fördersystem ist danach also nicht mehr möglich. Daher stellt sich für die Kundinnen und Kunden die Frage, für wen ein Wechsel Sinn macht und für wen eher nicht. Eine Frage, die in Zukunft auch in vielen Beratungsgesprächen aufkommen wird und daher für Beraterinnen und Berater relevant ist.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nennt nun zumindest eine grobe Einordnung nach Kundengruppen. „Interessant kann das neue System vor allem für jüngere Sparerinnen und Sparer mit langem Anlagehorizont sein, die mehr Kapitalmarktchancen nutzen wollen“, teilt der GDV dazu mit.

Zurückhaltung sei dagegen bei älteren Riester-Verträgen mit hohem Garantiezins, bei langjährig aufgebauten Ansprüchen oder kurz vor Rentenbeginn geboten, heißt es weiter. Auch Familien mit mehreren Kindern sollten genau kalkulieren und abwägen.

Beispielsweise müssen Familien mit geringem Einkommen und mehreren Kindern nach der Reform tendenziell mehr Eigenbeitrag leisten, um die gleiche Förderung wie bei Riester zu bekommen. Eine vollständige, gleichzeitige Aktivierung der Grundzulage sowie der Kinderzulagen für den Sockelbeitrag von bisher 60 Euro im Jahr wird es dann nicht mehr geben. Für diese würde man bei zwei Kindern jährlich zwei Mal 300 Euro Kinderzulage plus 175 Euro Eigenzulage erhalten, also insgesamt 775 Euro für nur 60 Euro Eigenbeitrag, wenn zum Beispiel ein Elternteil nicht arbeitet oder nur wenig verdient. Um diese Höhe an Zulagen zu erhalten, müsste man im neuen System knapp das 10-Fache einzahlen.

long story short:

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können weiter bespart werden; Neuabschlüsse sind ab 2027 nicht mehr möglich. Ein Wechsel ins neue Fördersystem ist möglich, aber endgültig. Laut GDV kann er vor allem für jüngere Sparer mit langem Anlagehorizont sinnvoll sein. Ältere Verträge, Familien mit mehreren Kindern oder Verträge kurz vor Rentenbeginn sollten dagegen genau geprüft werden.