Kaum liegt der Referentenentwurf zur Frühstartrente vor, melden sich die Vermittlerverbände mit deutlicher Kritik zu Wort. Im Kern geht es ihnen nicht um die Grundidee, Kinder früh an Vermögensaufbau, Kapitalmarkt und private Altersvorsorge heranzuführen. Diese Zielsetzung bewerten sowohl AfW als auch BVK positiv. Streitpunkt ist vielmehr die konkrete Ausgestaltung: Der Entwurf setzt bei individuellen Verträgen ausschließlich auf den Standarddepot-Vertrag – und sieht nach Darstellung der Verbände zugleich einen weitgehenden Verzicht auf qualifizierte Beratung und Vermittlung vor.
AfW sieht „ordnungspolitischen Systembruch“
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung spricht von einem „ordnungspolitischen Systembruch“ und einer strukturellen Verdrängung unabhängiger Beratung. Zwar unterstütze der Verband das Ziel, Kinder und Jugendliche früh an den Kapitalmarkt heranzuführen. Die geplante Umsetzung gehe jedoch zulasten von Vermittlerschaft sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Besonders kritisch bewertet der AfW, dass der Referentenentwurf nicht nur die Frühstartrente auf Standarddepot-Verträge beschränkt. Nach Lesart des Verbands soll zugleich die Beratungspflicht für sämtliche Standarddepot-Verträge entfallen – ausdrücklich auch für Versicherungsverträge und in Abweichung von § 6 des Versicherungsvertragsgesetzes. Damit werde die anlasslose Beratungspflicht für das gesamte Standarddepot-Segment gestrichen.
AfW-Vorstand Norman Wirth kritisiert vor allem den gesetzgeberischen Weg: „So etwas gehört offen diskutiert und nicht in einem Gesetz zur Altersvorsorge von Kindern versteckt.“ Über eine verschachtelte Verweisungskette werde ein Eingriff in die gerade erst beschlossene Altersvorsorgereform vorgenommen – „kompliziert verpackt und zum Nachteil der Vermittlerinnen und Vermittler und vor allem der Kundinnen und Kunden."
Beratung als Schutzfaktor
Kritisch bewertet der AfW zudem, das Effektivkostendeckel und das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit in der Ansparphase keinen Raum für die Vergütung von Vermittlerinnen und Vermittlern ließen. Hinzu komme, dass die Standarddepotpflicht keine freie Fondsauswahl zulasse. Das schränke die Anlageentscheidung unnötig ein und untergrabe den Bildungsauftrag.
Der AfW warnt vor praktischen Folgen. Wenn keine Beratung geschuldet sei, keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden dürften und der Bund keinen Kostenersatz leiste, werde kaum jemand Familien aktiv ansprechen und beim Abschluss begleiten. Dadurch könnten viele Kinder automatisch in der geplanten kollektiven Anlage bei der Deutschen Bundesbank landen – ohne individuellen Vertrag, ohne Ansprechpartner und ohne eigene Kapitalmarkterfahrung.
Das widerspreche nach Ansicht des Verbands dem erklärten Ziel der Frühstartrente, Finanzkompetenz und praktische Kapitalmarkterfahrung unter Einbeziehung der Eltern zu stärken. Finanzbildung entstehe nicht in einem zentral verwalteten Fonds, sondern dort, wo Familien einen eigenen Vertrag abschlössen, ihn verstünden und begleitet würden.
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher bringt die Position des Verbands auf den Punkt: „Beratung ist kein Kostenfaktor, sondern ein Schutzfaktor.“ Zugleich sieht er in Frühstartrente und Altersvorsorgedepot grundsätzlich Chancen für Vermittler. Sie könnten zur „Kfz-Versicherung der Kapitalanlage“ werden – also zu einem Türöffner in eine junge Zielgruppe. Diese Chance werde aber verspielt, wenn Beratung aus dem Produkt herausdefiniert werde.
BVK fordert Nachbesserungen
Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute begrüßt die geplante Einführung der Frühstartrente grundsätzlich. Sie könne ein wichtiger Schritt zur Stärkung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge sein und Kinder sowie Jugendliche früh an Vermögensbildung und Kapitalmarkt heranführen.
Gleichzeitig lehnt auch der BVK die im Entwurf angelegte Verdrängung qualifizierter Beratung und Vermittlung ab. BVK-Präsident Michael H. Heinz erklärt: „Finanzbildung entsteht jedoch nicht allein durch staatliche Zuschüsse oder digitale Informationsangebote ohne Beratung.“ Langfristiger Vermögensaufbau könne nur mit kompetenter persönlicher Begleitung nachhaltig gelingen.
Kritik an Standarddepot und Jahrgangsgrenze
Neben dem Beratungsverzicht sieht der BVK weiteren Nachbesserungsbedarf. Kritisch bewertet der Verband – wie übrigens auch der AfW – die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge. Wenn die Frühstartrente breite Wirkung entfalten solle, müssten alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren einbezogen werden, fordert Heinz.
Auch die ausschließliche Förderfähigkeit von Standarddepot-Verträgen stößt beim BVK auf Kritik. Die Konzentration auf ein einziges Vorsorgeprodukt schränke den Wettbewerb ein und begrenze die Wahlfreiheit der Verbraucher. Zudem bestehe die Gefahr, dass private Anbieter wegen geringer Förderbeträge und strenger Kostenregelungen kaum wirtschaftlich tragfähige Angebote entwickeln könnten.
GDV sieht wichtiges rentenpolitisches Zeichen
Nicht alle Reaktionen aus der Branche fallen aber kritisch aus. Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV, bewertet den Referentenentwurf in einem aktuellen LinkedIn-Post grundsätzlich positiv. Die Bundesregierung setze damit ein wichtiges rentenpolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um – das sei „eine gute Nachricht“.
Zugleich verweist er darauf, dass die Frühstartrente die Probleme der Alterssicherung nicht allein lösen werde. Sie könne Kindern aber einen frühen Einstieg in kapitalgedeckte Vorsorge ermöglichen – und damit auch einen Beitrag zu mehr finanzieller Bildung leisten.
Das Frühstartrentengesetz sieht vor, dass der Staat für Kinder ab sechs Jahren bis zum 18. Geburtstag monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlt. Eltern und Angehörige können zusätzlich sparen. Das Geld wird langfristig am Kapitalmarkt angelegt. Ab 18 Jahren kann die Person das Depot selbst weiterführen und besparen. Die Auszahlung ist grundsätzlich erst ab 65 Jahren vorgesehen. Ziel ist es, durch den frühen Sparbeginn und den Zinseszinseffekt die private Altersvorsorge zu stärken und zugleich finanzielle Bildung zu fördern.
Long Story short
Grundidee begrüßt: AfW und BVK unterstützen, Kinder früh an Kapitalmarkt und private Altersvorsorge heranführen – kritisieren aber am Entwurf zum Frühstartrentengesetz den weitgehenden Verzicht auf qualifizierte Beratung und Vermittlung.
Kritik am Standarddepot: Die Verbände warnen auch vor weniger Produktvielfalt, eingeschränkter Wahlfreiheit und Wettbewerbsnachteilen, weil individuelle Verträge ausschließlich als Standarddepot vorgesehen sind.
Frühstart-Rente im Überblick: Der Staat soll ab dem sechsten Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Eltern und Angehörige können zusätzlich sparen.
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