Frühstartrente: Tempo beim Gesetz, Bremse bei der Produktauswahl
Die Frühstartrente nimmt konkrete Gestalt an. Das Bundesfinanzministerium hat am Mittwoch den Referentenentwurf zum neuen Gesetz veröffentlicht und zur Abstimmung an Verbände und Fachkreise geschickt. Das Kabinett will sich schon am 12. August damit befassen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil möchte das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abschließen, damit die Frühstartrente zum 1. Januar 2027 starten kann, wobei Auszahlungen für den Geburtsjahrgang 2020 rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgen sollen. „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung“, so Klingbeil. Der Entwurf sieht vor, dass Kinder frühzeitig praktische Kapitalmarkterfahrung sammeln und ein Startkapital für die spätere private Altersvorsorge aufbauen.
Die wichtigsten Punkte aus dem Gesetz-Entwurf
Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr werden aus dem Bundeshaushalt 10 Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt, das von den Eltern des anspruchsberechtigten Kindes bei Anbietern eröffnet werden kann.
Zudem können private Einzahlungen geleistet werden, die in der Höhe auf 6.840 Euro pro Jahr begrenzt sind.
Die Auswahl der Produkte für die Frühstartrente wird für individuelle Verträge auf den Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge (Standardprodukt) beschränkt. Alle Anbieter der geförderten Altersvorsorge haben diese Standarddepot-Verträge in ihrem Angebot und nur für diese Verträge gilt der Effektivkostendeckel von 1%. Die individuellen Verträge ermöglichen einen nahtlosen Anschluss an die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit des Kindes.
Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Anschließend erfolgt eine volle Besteuerung der Auszahlungsbeträge.
Für diejenigen Kinder eines Jahrgangs, deren Eltern keinen Depot-Vertrag abschließen, erfolgt eine kollektive Anlage der Mittel am Kapitalmarkt, die durch die Deutsche Bundesbank verwaltet wird.
Die kollektive Anlage erfolgt ausschließlich in Aktien bzw. Aktienfonds und global diversifiziert.
Das Abrufen der Mittel aus der kollektiven Anlage für einen Altersvorsorgevertrag ist quartalsweise bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.
Zum Zweck der finanziellen Bildung sind durch Anbieter individueller Verträge Informationen zur Frühstartrente, zur Wertentwicklung und zu den Kosten in einer auf die Zielgruppe zugeschnittenen Form bereitzustellen.
Haushaltskosten steigen bis 2030 deutlich
Für die Auszahlung der Frühstartrente über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen rechnet der Entwurf im Haushaltsjahr 2027 mit Ausgaben von 198 Millionen Euro. Bis 2030 soll der Betrag durch neu hinzukommende förderberechtigte Geburtsjahrgänge auf 411 Millionen Euro steigen.
Damit setzt die Bundesregierung bei der Frühstartrente ausdrücklich auf den Kapitalmarkt. Bemerkenswert ist vor allem die kollektive Anlage: Wenn Eltern kein eigenes Depot eröffnen, will der Staat selbst für den jeweiligen Jahrgang investieren – global gestreut und vollständig aktienbasiert.
Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 Sechsjährigen (Geburtsjahrgang 2020) starten. Ab 2027 kommt dann immer der neue Geburtsjahrgang der Sechsjährigen hinzu. Auch für frühere Geburtsjahrgänge sollen Verträge geschlossen werden können, aber ohne staatliche Zuwendungen.
Versicherer begrüßen den Entwurf
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bewertet den Referentenentwurf positiv. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen sieht in der Frühstartrente ein wichtiges Signal für alle Kinder. Die Frühstartrente nutze mit den Faktoren Zeit und Zinseszinseffekt zwei zentrale Hebel der Altersvorsorge.
Zugleich weist der Verband darauf hin, dass zehn Euro im Monat allein nur ein kleines Polster ergäben – stärker werde das Modell, wenn Eltern oder Großeltern regelmäßig zusätzlich einzahlten. Asmussen: „So kann bis zur Volljährigkeit eine spürbare, zusätzliche Altersvorsorge entstehen, auf die junge Erwachsene beim Einstieg ins Berufsleben aufbauen können.“
Auch aus dem digitalen Brokerumfeld kommt grundsätzliche Zustimmung. Smartbroker-Chef Thomas Soltau bezeichnete den Entwurf in einem LinkedIn-Beitrag als „guten Anfang“. Positiv bewertet er demnach die Architektur aus Depot, digitalem Verfahren und Kapitalmarktorientierung. Kritisch sieht er allerdings, dass bei der Frühstartrente zunächst nur das Standardprodukt zugelassen werden soll. Das freie Altersvorsorgedepot mit eigener ETF- oder Fondsauswahl bleibt für Minderjährige außen vor; erst ab 18 öffnet sich das System.
Sozialverband warnt vor Kapitalmarktrisiken
Deutlich zurückhaltender reagiert der Sozialverband Deutschland. SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier nannte die Idee, schon im Kindesalter für das Alter vorzusorgen, gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe zwar grundsätzlich nachvollziehbar. Sie stellte aber infrage, ob dies über ein „risikobehaftetes kapitalgedecktes Modell“ geschehen müsse. Aus Sicht des SoVD wäre es sinnvoller gewesen, die gesetzliche Rente zu stärken und in eine Erwerbstätigenversicherung umzubauen.
Long Story short
Die Frühstartrente soll zum 1. Januar 2027 starten; für den Geburtsjahrgang 2020 sollen die staatlichen Zahlungen rückwirkend ab 1. Januar 2026 erfolgen.
Der Staat zahlt für Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot; zugelassen ist dafür der Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge.
Für Kinder ohne individuellen Vertrag sollen die Mittel kollektiv über die Deutsche Bundesbank angelegt werden – global diversifiziert und vollständig in Aktien beziehungsweise Aktienfonds.
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