Frühstartrente kommt: GDV fordert Nachbesserungen und stellt sich gegen Vermittler
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstartrente beschlossen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt das Vorhaben, sieht aber Nachbesserungsbedarf. Er fordert mehr Spielraum bei der Kapitalanlage und will deutlich mehr Kinder in die Förderung einbeziehen.
Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung Kinder früh an den Kapitalmarkt und die private Altersvorsorge heranführen. Der Bund zahlt dafür vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein.
Eltern können den Vertrag bei einem privaten Anbieter eröffnen. Förderfähig sind zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von einem Prozent. Bis zur Volljährigkeit dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Danach geht das Depot in die neue, steuerlich geförderte private Altersvorsorge über.
Die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Das geförderte Kapital steht grundsätzlich erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres zur Verfügung. Freiwillige Zuzahlungen sind bis zu 6.840 Euro jährlich möglich. Eröffnen die Eltern keinen Vertrag, fließen die staatlichen Beiträge automatisch in eine kollektive Kapitalanlage unter Verwaltung der Deutschen Bundesbank.
GDV fordert mehr Spielraum bei der Anlage
Der GDV bewertet den Kabinettsbeschluss als wichtigen Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge. Die Frühstartrente bringe Kinder und Familien früh mit dem Thema Vermögensaufbau in Kontakt.
Nachbesserungsbedarf sieht der Verband allerdings bei den zugelassenen Anlageklassen in der Kapitalanlage. Aus seiner Sicht sollte auch das Sicherungsvermögen der Lebensversicherer als Anlagebaustein zugelassen werden. Es ermögliche eine breite Streuung über Anleihen, Immobilien, Infrastruktur und Unternehmensfinanzierungen.
Der GDV spricht sich außerdem für einen größeren Kreis geförderter Kinder aus. Nach den bisherigen Plänen startet die Förderung erst mit Kindern, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden. Anschließend kommt jährlich ein weiterer Geburtsjahrgang hinzu. Ältere Kinder erhalten damit keine staatliche Förderung.
Beratungspflicht bleibt Streitpunkt
Ein Streitpunkt bleibt die Beratungspflicht. In seiner Stellungnahme begrüßt der GDV ausdrücklich, dass für das kostengedeckelte Standardprodukt keine gesetzliche Beratungspflicht vorgesehen ist. Dadurch könne die Frühstartrente vollständig digital abgeschlossen werden. Eine freiwillige Beratung bleibe dennoch möglich.
Mit dieser Haltung stellt sich der Spitzenverband der deutschen Versicherungsbranche gegen die großen Vermittlerverbände AfW und BVK. Sie warnen davor, Altersvorsorge auf die Auswahl eines standardisierten Anlageprodukts zu reduzieren. Ohne qualifizierte Beratung könnten Eltern die langfristigen Folgen ihrer Anlageentscheidung, die Risiken unterschiedlicher Kapitalanlagen und die Bedeutung zusätzlicher Einzahlungen kaum angemessen beurteilen.
„Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist es sinnvoll, schon in jungen Jahren mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge zu beginnen. Die Frühstartrente setzt hier ein wichtiges Signal“, erklärte BVK-Präsident Michael H. Heinz schon vor dem Kabinettsbeschluss. „Finanzbildung entsteht jedoch nicht allein durch staatliche Zuschüsse oder digitale Informationsangebote ohne Beratung.“
Auch Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth spricht von einem „falschen Kurs“. „Jahrzehntelang hat die Versicherungswirtschaft zu Recht erklärt, dass Versicherungs- und Altersvorsorgeprodukte beratungsbedürftig sind“, so Wirth in einer procontra-Kolumne. „Offenbar gilt das aber nur so lange, wie Beratung in die gewünschten Kosten- und Vertriebsmodelle passt.“
Regierung errechnet Depotwert
Nach Berechnungen der Bundesregierung können bei der Frühstartrente aus den staatlichen Einzahlungen von insgesamt 1.440 Euro bis zum 18. Geburtstag rund 2.200 Euro werden. Bleibt das Kapital anschließend bis zum Alter von 65 Jahren investiert, soll der Depotwert ohne weitere Beiträge auf etwa 53.000 Euro steigen.
Die Modellrechnung unterstellt allerdings eine durchschnittliche jährliche Wertentwicklung von sieben Prozent. Die Werte sind nominal, berücksichtigen also weder Inflation noch die spätere Besteuerung der Auszahlung. Die tatsächliche Entwicklung kann daher entsprechend höher oder niedriger ausfallen.
Linke spricht von „Casino-Rente“
Grundsätzliche Ablehnung der Frühstartrente kommt von der Linken. Sie bezeichnet das Vorhaben als „Casino-Rente“ und kritisiert den kapitalmarktbasierten Ansatz. Statt Steuergeld in private Vorsorgeprodukte zu lenken, solle die Bundesregierung lieber die gesetzliche Rentenversicherung stärken.
Das Gesetz soll noch in diesem Jahr im Bundestag beschlossen werden und dann zum 1. Januar 2027 in Kraft treten – beginnend mit der Förderung von Kindern des Geburtsjahrgangs 2020. Für sie sollen die Beiträge rückwirkend ab Januar 2026 gezahlt werden. In den folgenden Jahren sollen jeweils weitere Jahrgänge hinzukommen. Für Kinder, die vor 2020 geboren wurden, ist wie bereits erwähnt keine staatliche Förderung vorgesehen.
Long Story short
Der GDV fordert nach dem Kabinettsbeschluss der Frühstartrente Nachbesserungen: Das Sicherungsvermögen der Lebensversicherer sollte als Anlagebaustein zugelassen werden.
Beim Verzicht auf eine Beratungspflicht widerspricht der Versichererverband den Vermittlerverbänden AfW und BVK.
Die Linke übt fundamentale Kritik am Gesetzentwurf und lehnt die Frühstartrente grundsätzlich ab.
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