Bislang besaß die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) bei Freiberuflern und Selbstständigen eine Sonderstellung: Wer als Nicht-Pflichtversicherter staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen und Beiträge in nennenswertem Umfang steuerlich geltend machen wollte, kam an ihr kaum vorbei.
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