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Zessionar

Zessionar

Bei der Zession in der Lebensversicherung, werden alle Rechte oder auch Pflichten an dritte Personen übertragen, sogenannte Zessionare. Sollte es zu einer Zession kommen, muss in dem Fall immer der neue Versicherungsnehmer die Beiträge der Versicherung übernehmen. Dadurch ergibt sich, dass auch der neue Versicherungsnehmer die Leistungen erhalten kann, wenn die Versicherung an ihn abgetreten wurde. Wenn der Versicherungsvertrag bei der Zession abgetreten wurde, kann der Zessionar auf den Versicherungsschein bestehen, der ihm übertragen wird.

Sollte bei der Versicherung keine Einschränkungen vereinbart worden sein, sind alle Rechte, die im Vertrag vermerkt worden sind, an den neuen Versicherungsnehmer zu übertragen. Der Vertrag kann aber auch nur teilweise abgetreten werden, sodass nur bestimmte Leistungen an den neuen Versicherungsnehmer übertragen werden können.