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Versicherungsgeber

Versicherungsgeber

Ein Versicherungsgeber (Versicherer) ist der Vertragspartner des Versicherungsnehmers beim Versicherungsvertrag. Er sichert ein bestimmtes Risiko gegen die finanzielle Leistung aus der Versicherungspolice ab. Im Schadensfall zahlt er die vereinbarte Versicherungssumme aus.

Der Versicherungsgeber sichert sich selbst oft bei einem Rückversicherer ab. Es gibt für Versicherungsgeber gesetzliche Vorgaben bezüglich der Unternehmensform. In Deutschland muss es sich um eine Aktiengesellschaft, einen VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft handeln. Diese Unternehmen unterliegen der staatlichen Kontrolle per Gesetz, die Überwachung nimmt die Finanzaufsichtsbehörde wahr (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin). Die Rechtsvorschriften betreffen unter anderem die separate Führung von Lebens- und Krankenversicherungen (sogenannte Spartentrennung). Daher treten als Versicherungsgeber oft Versicherungskonzerne mit jeweils selbstständigen Versicherungsunternehmen auf. In der EU dürfen Versicherungsnehmer ihren Versicherer frei wählen.