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Teilkaskoversicherung

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung gehört zu den Kfz-Versicherungen. Während die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Schadensersatzansprüche Dritter abdeckt, steht die Kaskoversicherung bei Schäden und beim Verlust des eigenen (versicherten) Fahrzeugs ein. Je nach Deckungsumfang unterscheidet man zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Folgende Schadensursachen sind mit einer Teilkaskoversicherung (und ebenfalls mit einer Vollkaskoversicherung) abgedeckt:

- Entwendung (vor allem Diebstahl und Raub, aber auch Unterschlagung und unbefugter Gebrauch)- Unwetter (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung), die unmittelbar auf das Fahrzeug einwirken oder Gegenstände auf das Fahrzeug prallen lassen- Brand, Explosion- Glasbruch- Wildschaden (Zusammenstoß mit Haarwild, aber standardmäßig nicht mit Kühen, Hunden oder Katzen)- (tarifabhängig) Kurzschluss mit der Folge von Schmorschäden an der Verkabelung, Marderbiss.

In der Regel wird im Rahmen einer Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers vereinbart.

Der Name dieser Versicherung geht auf die historischen Ursprünge zurück, die in der Seefahrtsversicherung liegen: Das spanische „casco“ bedeutet „Schiffsrumpf“.