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Progression

Progression

Unter Progression versteht man einen überproportionalen Anstieg der Mehrleistung im Invaliditätsfall bei der privaten Unfallversicherung. Je stärker der erlittene körperliche und/oder geistige Schaden nach einem Unfall (Invaliditätsgrad), desto höher ist der Umfang der Invaliditätsleistung bei einer vereinbarten Progression. Für Progressionen wird ein Beitragszuschlag erhoben.

Beispiel einer privaten Unfallversicherung ohne Progression

Bei einem Invaliditätsgrad von 100%, man spricht hierbei von Vollinvalidität, und einer Invaliditätssumme von 100.000 Euro läge die Invaliditätsleistung bei 100.000 Euro. Wäre der Invaliditätsgrad mit 50% bemessen, würde eine Leistung von 50.000 Euro fällig werden.

Das bedeutet, bei einer privaten Unfallversicherung ohne Progression verlaufen Invaliditätssumme und –leistung immer linear, also im selben Verhältnis.

Beispiel einer privaten Unfallversicherung mit Progression

Legt man eine übliche Progressionsstaffelung (zwischen 225 und 500%) ab einem bestimmten Invaliditätsgrad, z.B. 30%, fest, so steigt die Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad von 31% nicht mehr linear, sondern überproportional an. Je nach Progressionsstaffelung kann die Leistung dann auf das fünffache (500%) ansteigen.