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Personenversicherung

Personenversicherung

Der Begriff Personenversicherung umfasst alle Policen, mit denen Versicherungsnehmer Risiken, die sich direkt auf ihre Person beziehen, versichern. Zum einen handelt es sich um die Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung. Diese Policen schützen vor den finanziellen Folgen, die aus einem körperlichen oder geistigen Leiden entstehen. Die Krankenversicherung und die Pflegekostenversicherung zahlen vornehmlich die tatsächlich entstehenden Kosten durch Behandlungen. Bei der Unfallversicherung und bei der Pflegetagegeldversicherung verbuchen Versicherte dagegen pauschale Beträge.

Zum anderen gehören Lebensversicherungen zu den Personenversicherungen. Sie stellen einen Sonderfall dar: Diese Personenversicherung dient nicht dem Schutz des Versicherten, sondern der Absicherung der Hinterbliebenen. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, überweist die Gesellschaft die zuvor vereinbarte Versicherungssumme.