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Laufzeitverkürzung

Laufzeitverkürzung

Bei der Laufzeitverkürzung handelt es sich um eine vom Versicherungsnehmer gewünschte, nachträgliche Verkürzung beispielsweise der Ansparphase und evtl. auch des Bindungszeitraumes von kapitalgebundenen Lebensversicherungen. Die Ansparziele werden dadurch schneller erreicht, dass beispielsweise die monatlichen Einzahlungen erhöht werden oder die Überschußbeteiligung nicht ausbezahlt wird, sondern im Vertrag verbleibt. Ähnlich wie bei einer fondsgebundenen Lösung wird eine Art Zins- und Zinseszins-Effekt dadurch angeworfen, dass Erträge thesauriert werden. 

Beim Abschluß eines Vertrages sollte sich der Versicherungsnehmer auch über die Laufzeitverkürzung bzw. auch eine Unterbrechung der Einzahlung bzw. beitragsfreie Zeiten Gedanken machen. Bei einigen Vertragsarten ist eine Laufzeitverkürzung nur mit erheblichen Einbußen vorgesehen: Bei der Riester-Rente erhält der Sparer erhebliche Zulagen für das Ziel der privaten Altersvorsorge. Möchte er früher über die eingezahlten Beträge verfügen, so kommt es zu Rückforderungen der staatlichen Prämien, weil eben das Ziel der Altersvorsore nicht mehr verfolgt wird.

Vor einer Laufzeitverkürzung sollten deshalb die Vorteile und Nachteile exakt abgewogen werden.