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Krankenversicherung

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung übernimmt eine Vielzahl an Kosten, die durch medizinische Behandlungen entstehen. In Deutschland sind gesetzliche und private Krankenversicherungen zu unterscheiden. Bei den meisten Arbeitnehmern existiert die Pflicht, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Den Anbieter dürfen sie frei wählen. Die Beiträge berechnen sich prozentual am Bruttolohn. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen jeweils einen Teil der Kosten bezahlen.

Beschäftigte, welche mit ihrem Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze übertreffen, können alternativ eine private Krankenversicherung abschließen. Diese Möglichkeit steht auch Selbstständigen, Beamten sowie allen anderen offen, bei denen der Staat keine Pflichtversicherung im gesetzlichen System vorsieht. Eine private Krankenversicherung fordert unabhängig vom Einkommen eine bestimmte Prämie. Versicherer ziehen bei der Beitragsberechnung Faktoren wie Alter und Gesundheit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses heran.