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Invaliditätsgrad

Invaliditätsgrad

Der Invaliditätsgrad nach einem Unfall bestimmt innerhalb der Unfallversicherung, welche Einmalzahlung Betroffene erhalten. Dafür ziehen Versicherungen die Gliedertaxe heran, in der sie einzelnen Körperteilen und -funktionen einen Prozentwert zuordnen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat eine modellhafte Gliedertaxe entworfen, von der die Versicherer jedoch abweichen können. Die Dachorganisation schreibt dem Verlust oder der Funktionsunfähigkeit des Auges zum Beispiel 50 % Invaliditätsgrad zu, beim Daumen und dem Geruchssinn liegen die Werte bei 20 % beziehungsweise bei 10 %.

Stellt ein Arzt den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit fest, überweist der Versicherer auf Basis der vereinbarten Invaliditätssumme die Leistung. Beträgt die Summe 50.000 Euro und verliert der Versicherte auf einem Auge die Sehkraft, verzeichnet er 25.000 Euro. Sind mehrere Körperteile betroffen, addieren Versicherungen die Werte. 100 % stellen jedoch die Obergrenze dar.