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Invalidität

Invalidität

Unter Invalidität versteht man die über einen längeren Zeitraum anhaltende oder dauerhafte, durch Krankheit oder Unfall bedingte, Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit.

Private Invaliditätsversicherungen

Der damit einhergehenden vollständigen oder partiellen Erwerbsunfähigkeit kann mit einer privaten Unfall- oder Grundfähigkeitsversicherung bzw. mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder mit einer Dread-Disease begegnet werden.

Der Grad der Invalidität wird mithilfe der sogenannten Gliedertaxe festgesetzt, die zusammen mit der festgelegten Invaliditätssumme die Höhe der auszuzahlenden Invaliditätsleistung bestimmt. Wurde zusätzliche eine Progression vereinbart, kann sich die, im Regelfall als einmalige Kapitalzahlung oder als lebenslange Unfallrente auszuzahlende, Invaliditätsleistung noch steigern.

Als Arbeitnehmer ist man durch die Erwerbsminderungsrente (früher: Invaliditätsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente) über die Gesetzliche Rentenversicherung innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze gegen Invalidität versichert.