Zur Übersicht

Individualversicherung

Individualversicherung

Unter den Begriff der Individualversicherung fallen alle Versicherungsverhältnisse, die ein Versicherter privat für den individuellen Bedarf abschließt. Auch als Privatversicherung bezeichnet sind diese Versicherungsverhältnisse das Gegenteil zur gesetzlichen Sozialversicherung. Konkret bedeutet das, dass die Sozialversicherung des Arbeitnehmers gesetzlich vorgeschrieben und in ihrem Ausmaß eindeutig geregelt ist, während die Produkte der Individualversicherung von den Versicherungsnehmern frei wählbar sind und in Art und Weise nach Bedarf mit dem Versicherungsunternehmen vertraglich gestaltet werden können.

Typische Beispiel für eine Individualversicherung sind Personenversicherungen wie die Lebensversicherungsmodelle oder private Varianten der Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung. Auf dem Gebiet der Sachversicherungen fallen beispielsweise die Privathaftpflicht oder die Rechtsschutzversicherung unter die Individualversicherung. Ihr Kennzeichen ist die Beitragsberechnung nach individuellen Kriterien wie zum Beispiel Alter bei Eintritt in die Versicherung oder Geschlecht.