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Beamtentarif

Beamtentarif

Der Beamtentarif ist ein Tarif, der es Beamten, Angestellten, Arbeitern und Pensionären des öffentlichen Dienstes und Mitarbeitern gleichstrukturierter Körperschaften erlaubt, kostengünstigere Konditionen bei bestimmten Versicherungen zu erwirken.

Gründe für den Beamtentarif

Die rund 1,7 Millionen Beamte und Beamtenanwärter in Deutschland sollen mit verschieden gelagerten Privilegien vor negativen Einflüssen, unter anderem Korruption oder Bestechung, geschützt werden. Neben anderen Vorzügen, beispielsweise der Unkündbarkeit, wird es daher dieser Berufsgruppe erlaubt, einige Versicherungen mit einem Beamtenrabatt abzuschließen.

Diese Vergünstigung hat aber auch rein wirtschaftlichen Ursachen. So können die Versicherer durch die bereits genannte Unkündbarkeit davon ausgehen, dass die Beitragszahlungen keinerlei Schwankungen unterworfen sind.

Versicherungen mit Beamtentarif

Der Beamtentarif ist hauptsächlich im Bereich der privaten Sachversicherungen zu finden. In diese Sparte fallen unter anderem die:

•   Hausratversicherung •   Kraftfahrtversicherung•   private Haftpflichtversicherung •   Rechtsschutzversicherung•   Wohngebäudeversicherung 

Innerhalb dieser Assekuranzen gibt es keinen einheitlichen Rabatt. Die Bedingungen bzw. Prämien können je nach Versicherer unterschiedlich ausfallen. Zudem ist kein Versicherungsunternehmen dazu gesetzlich verpflichtet, einen Beamtentarif anzubieten.

Besonderheiten in der Kfz-Versicherung

Auch in der Kfz-Versicherung gibt es häufig den Beamtentarif. Der Grund dafür liegt in der Risikoeinschätzung der Versicherer. Diese bewerten unter anderem Berufsgruppen nach Risikofaktoren, um so den Beitragsaufwand berechnen zu können. Statistisch gesehen unterliegen Beamte nur einem sehr geringen Schadensrisiko im Vergleich zu anderen Berufsgruppen.

Um dieser Einschätzung Folge zu leisten, versichern die Unternehmer jedoch oft nur den Beamten als Autofahrer. Das heißt, andere Fahrer unterliegen damit nicht mehr dem Versicherungsschutz nach dem Beamtentarif. Zudem muss der Beamte, sobald er seinen Beruf wechselt, dies unverzüglich der Versicherung mitteilen.