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Anzeigepflicht

Anzeigepflicht

Versicherte müssen vor dem Vertragsabschluss eine Anzeigepflicht erfüllen, das regelt das Versicherungsvertragsgesetz im § 19. Sie müssen auf Nachfrage alle Aspekte angeben, welche das finanzielle Risiko des Versicherers erhöhen. Bei einer Lebensversicherung fragen die Gesellschaften im Antragsformular zum Beispiel nach relevanten Vorerkrankungen. Zudem wollen sie wissen, ob jemand raucht und gefährliche Extremsportarten ausübt. Anzeigepflicht bedeutet, dass künftige Versicherungsnehmer alle diese Fragen gewissenhaft beantworten müssen.

Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht bestehen für Versicherungen verschiedene Möglichkeiten, es kommt jeweils auf die konkreten Umstände an. Unternehmen können vom Vertrag zurücktreten, ihn mit einer Frist kündigen, die Prämien erhöhen oder die Vereinbarung anfechten. Im schlimmsten Fall droht die Leistungsverweigerung. Hat ein Versicherter beispielsweise eine Vorerkrankung verschwiegen und diese führt zur Berufsunfähigkeit, muss der Versicherer keine BU-Rente überweisen.