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Erlebensfallversicherung

Erlebensfallversicherung

Bei einer Erlebensfallversicherung erhalten Versicherte eine Leistung, wenn sie einen vertraglich geregelten Zeitpunkt erleben. Als Beispiele dienen private Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen. Hinsichtlich des Termins können Verbraucher in begrenztem Maß aus verschiedenen Varianten wählen. Rentenversicherer ermöglichen einen unterschiedlichen Rentenbeginn, etwa bei Vollendung des 63. oder des 66. Lebensjahres. Kürzere Laufzeiten bedeuten höhere Prämien oder niedrigere Leistungen, da das finanzielle Risiko der Versicherer größer ist. Das Gegenstück stellen Todesfallpolicen wie Risikolebensversicherungen dar. 

Eine Erlebensfallversicherung heißt aber nicht, dass ein Versicherer bei einem vorzeitigen Tod kein Geld an die Hinterbliebenen zahlt. So verbuchen die Erben bei privaten Rentenpolicen das angesparte Kapital. Als klassische Mischform fungieren Kapitallebensversicherungen, die sich erst nach dem Überschreiten der Vertragslaufzeit zu einer Erlebensfallversicherung verwandeln. Zuvor sind sie eine Todesfallversicherung, mit der Versicherungsnehmer Hinterbliebene umfassend finanziell absichern.