Fressnapf in den Fängen der Justiz

26.02.2010 | Rubrik: Berater

Die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung ist laut europäischer Vermittlerrichtlinie erlaubnispflichtig. Trotzdem vertreiben immer noch einige Unternehmen Versicherungen ohne die entsprechende Erlaubnis der IHK. Jüngst auch die „Fressnapf Tiernahrungs GmbH“. Mit einer außergerichtlichen Abmahnung erwirkten nun zwei Versicherungsmakler erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen die Fachmarktkette für Tierbedarf.

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