Steueränderung ungültig

26.08.2010 | Rubrik: Immobilien

Die nachträgliche Verlängerung der Spekulationsfrist bei Immobilien ist verfassungswidrig, so entschied das Bundesverfassungsgericht. Für betroffene Immobilienbesitzer bedeutet das Urteil, dass sie bereits gezahlte Steuern auf Gewinne zurückfordern können.

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