Steueränderung ungültig
26.08.2010 | Rubrik: Immobilien
Die nachträgliche Verlängerung der Spekulationsfrist bei Immobilien ist verfassungswidrig, so entschied das Bundesverfassungsgericht. Für betroffene Immobilienbesitzer bedeutet das Urteil, dass sie bereits gezahlte Steuern auf Gewinne zurückfordern können.




