Die Tricks mit den Modellrechnungen

25.10.2012 | Versicherungen | Top News von Matthias Wiegel, Mark Ortmann

Modellrechnungen von Versicherungsverträgen enthalten häufig keine Kapitalanlagekosten. Welchen Effekt dies auf das Ablaufergebnis hat und warum Makler ihn kennen sollten.

Ohne vollständige Informationen sind keine optimalen Entscheidungen möglich. Deshalb ist Transparenz wichtig. In unserer Branche gehört auch Kos­tentransparenz dazu. Beim Autokauf kennt der Kunde exakt den Preis des ausgewählten Fahrzeugs. Ist ihm der Preis zu hoch, hat er verschiedene Möglichkeiten: andere Marke, andere Motorisierung, andere Ausstattung, Gebrauchtwagen statt Neuwagen. Beim Kauf einer Lebensversicherung kennt der Kunde auch den Preis: Der ergibt sich aus Jahresprämie multipliziert mit der Laufzeit in Jahren. Das Ergebnis daraus ist aber nicht das, was er kauft. Der Kunde kauft eine erwartete Ablaufleistung. Diese ist allerdings schwer prognostizierbar. Bei fondsgebundenen Produkten hängt diese erwartete Ablaufleistung sehr stark von der Entwicklung der Märkte ab, in die das jeweilige Produkt investiert ist. Da diese Wertentwicklung aber nicht vorausgesagt werden kann, wird mithilfe unterschiedlicher Erwartungen hinsichtlich einer möglichen Wertentwicklung illustriert.
Diese „Modellrechnungen“ unterstellen in der Regel Wertentwicklungen von 0, 3, 6 und 9 Prozent. Damit soll dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden zu erkennen, welche alternativen Ablaufleistungen er, je nach unterstelltem Szenario, zum Vertragsende aus dem Versicherungsvertrag erwarten kann.
Allerdings ist es nicht nur die Performance der Investmentanlage, die die Ablaufleistung der eingezahlten Beiträge beeinflusst. Auch die Kosten der Versicherung und der Kapitalanlage wirken sich stark auf die Höhe der Auszahlung aus. Nun ist doch eines klar: Kann der Kunde schon die Wertentwicklung der Kapitalanlage nicht absehen, sollte er doch zumindest deren Kosten kennen.

Gebühren unberücksichtigt

Da Altersvorsorgeprodukte nach wie vor verkauft und nicht gekauft werden und deshalb deren Verkäufer dankbar Argumente für ihre jeweilige Produktempfehlung annehmen, erfreuen sich Vergleichsprogramme unterschiedlichster Couleur im Vertrieb hoher Beliebtheit. Ihr Einsatz ist allerdings höchst problematisch. Da die Vergleichsanbieter für ihre Vergleiche in aller Regel auf die Rechenkerne der Anbieter zurückgreifen, greifen auch sie zu kurz. Die Kapitalanlagekosten und gegebenenfalls weitere Gebühren auf das Guthaben des Kunden bleiben regelmäßig unberücksichtigt. Eine Orientierung an den höchsten illustrierten Ablaufleistungen für die Auswahl der Produkte ist damit schlicht falsch.

Nun sollte man meinen, die fehlende Berücksichtigung der Kapitalanlagekosten sei schon eine grobe Verfälschung der Realität. Aber es kommt noch sehr viel schlimmer. Da die Kapitalanlagekosten in den Produkten von den Vergleichsprogrammen nicht erfasst und damit auch nicht gezeigt werden, spielt in diesem Fall auch ihre Höhe für die Illustrationsergebnisse keine Rolle. Damit vernachlässigen die Illustrationen die Auswirkungen, die eine kostengünstige Kapitalanlage, beispielsweise in ETF, gegenüber der Anlage in einen teuren Dachfonds hat. Wir sprechen hier von unberücksichtigten Kapitalanlagekosten zwischen 0,1 Prozent (ETF) und 4 Prozent p. a. (teurer Dachfonds). Völlig abstrus wird das Ganze aber dann, wenn aus diesen (nicht dargestellten) Kosten die an die Versicherungsgesellschaften zurückfließenden Retrozessionen (Provisionen der Investmentfonds an den Versicherer) teilweise oder sogar komplett über sogenannte „Kostenüberschüsse“ beziehungsweise „laufende Überschussbeteiligungen auf das Fondsguthaben“ den Kundenverträgen wieder gutgeschrieben werden.

Modellrechnung als Ablenkung

Hier werden also aus Kosten, die der Kunde aus den Illustrationen nicht kennt, oder anders ausgedrückt, die ihm knallhart vorenthalten werden, Teile an ihn zurückgegeben, um ihm eine gegenüber der tatsächlichen Kos­ten­situation höhere Ablaufleistung vorzutäuschen. Sie können selbst entscheiden, wie sie eine solche Vorgehensweise nennen. Modellrechnungen lassen sich also wunderbar dazu nutzen, vorne abzulenken, um sich hinten unbemerkt zu bedienen. In jedem Fall sind der geschilderte Vorgang selbst und die daraus entstehende Haftungsproblematik für Versicherer wie Vermittler äußerst problematisch.
Die Auswirkungen dieser Praktik können Sie in dem dargestellten Vergleich zweier Anbieter mit unterschiedlichen „unsichtbaren“ Kapitalanlagekosten, aber sichtbarer Überschussbeteiligung auf das Fondsguthaben entnehmen. Das im Vergleichsprogramm mit der höheren Ablaufleistung ausgewiesene Produkt ist in Wahrheit das schlechtere Produkt, sofern man die tatsächlichen Ablaufleistungen beider Produkte nach Berücksichtigung auch der Kapitalanlagekosten betrachtet.

Kapitalanlagekosten müssen hinein

Die Renditeannahmen in Modellrechnungen sind deshalb vor Kapitalanlagekosten zu treffen (Bruttomethode). Die Berechnung der möglichen Ablaufleistung muss dagegen sämtliche Kosten, auch die Kapitalanlage­kos­ten, berücksichtigen. Die für den Kunden wichtigste Information besteht darin zu erkennen, was ihm von der angenommen Bruttowertentwicklung nach allen Kosten netto verbleibt. Die Differenz zwischen der Brutto- und der Nettowertentwicklung stellt die Verminderung der Ablaufleistung eines Vertrages unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten dar. Diese Kennziffer drückt die Effektiv­kosten oder auch die „Reduction in Yield“ aus, also die Ertragsminderung nach sämtlichen Kosten. Diese Art der Darstellung  wird vom GDV mittlerweile auch empfohlen, aber nur die wenigsten Versicherer setzen sie um.

Zurück zu den Kosten beim Autokauf. Hier kenne ich den Preis dessen, was ich bekomme, ganz genau. In dem dargestellten Beispiel aus dem Versicherungsbereich kenne ich den Preis auch ganz genau. Das, was ich dafür bekomme, lässt sich allerdings wegen der Wertentwicklung der Kapitalanlage nicht voraussagen. Das liegt im Wesen des Investmentgedankens und ist damit systembedingt. Aber wenn man aus diesem Grund schon nicht weiß, was man am Ende für seine eingezahlten Beiträge erhält, sind die unabhängig von der Marktentwicklung zusätzlich belastenden Kosten eine wichtige und sehr relevante Information für die zu erwartende Ablaufleistung eines Versicherungsvertrages. Das ist der gravierende Unterschied zum Autokauf. Da weiß man nämlich genau, was man für sein Geld erhält.

Autoren dieses Beitrags sind Matthias Wiegel (Beirat) und Dr. Mark Ortmann (Geschäftsführer) vom ITA-Institut für Transparenz und Altersvorsorge GmbH Berlin.

Bild: Gemälde: Hieronymus Bosch:  „Der Gaukler“  um 1500.

Kommentare

Uwe Schaefers , 26-02-13 22:17:
Dieser Effekt macht tatsächlich ein Riesenunterschied aus, sollte aber beim aufgeklärten Makler schon viele Jahre bekannt sein...!
Man nutze das weit verbreitete Vergleichsprogramm von Morgen & Morgen und berechne eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Einzelfonds.
Man nehme das Ergebnis mit den vom Programm (also eigentlich von der Versicherungsgesellschaft) vorgegebenen Fonds - z.B. vom häufigen vermeintlichen "Ablaufleistungssieger" den AL Dachfonds und mache eine zweite Berechnung mit einem Fonds, der bei sehr vielen/fast allen Gesellschaften zur Verfügung steht und der bei allen Gesellschaften als Geldanlage dient.
Die Unterschiede im Ergebnis sind exorbitant!
dirk serr , 28-10-12 21:43:
Sehr geehrter Herr Wöhrle,

man nehme die Verwaltungskostenquote der jeweiligen Lebensversicherungsgesellschaft (evtl. über den GDV, Durchschnitt liegt letztes Jahr bei 2,4% und meines Wissens je nach Gesellschaft zwischen 0,8% und über 12% p.a.). Bei 0,8% sind das bei einer FLV/FRV gegen Einmalbeitrag von 100.000 Euro 800 Euro p.a. an VWK, bei 30 Jahren Aufschubdauer also ca. 24.000 Euro total. Nun die Musterberechnung der Gesellschaft bei 0% Wertentwicklung daneben legen und sich wundern, dass dann dort der Rückkaufswert nur ca. 4.000 Euro niedriger ist ;-) ....deswegen finde ich die diversen Vergleichsprogramme nicht sinnvoll, denn wer weiss schon, welche Gesellschaft wieviele Kickbacks verrechnet. Es gibt auch gespiegelte Fonds mit extra hohen VWK und entsprechend hohen Kickbacks...lässt jede Musterberechnung bei 0% Wertentwicklung fantastisch aussehen ;-).

Retros gehören auf ISIN-Ebene entweder zurück in die Police (Kickbackunabhängige Beratung) oder zumindest dem Kunden offen gelegt. Spricht ja nichts dagegen eine lfd. Gebühr zu verlangen, sofern der Kunde darüber Bescheid weiss und entsprechend betreut wird.
Lutz Müller , 26-10-12 17:07:
Der Staat unterstützt die Banken und Versicherungen, da diese auch die Staatsanleihen des total verschuldeten Staates kaufen. Dadurch kann dieses System sich länger am Leben halten. Weshalb sollte solch ein Staat an einer Regulierung zum Wohle des Kunden interessiert sein. Das transparente Ergebnis sind voraussichtlich weniger Abschlüsse von Lebens- u. Rentenversicherungen und dies ist garantiert nicht im Interesse des Staates. Der organisiert dann eher solche kundenfreundlichen Paragraphen, wie den § 89 VAG. Welcher Vermittler kann da noch mit gutem Gewissen solche Produkte vermitteln? Da sind echte Sachwerte, wie z.B. Edelmetalle, die seit ca. 3000 bis 5000 Jahren wertstabil sind, eher eine Alternative. Auch wenn die Medien meist negativ darüber berichten. Ich empfehle deshalb, die Wertentwicklung dieser physischen Metalle mit den Geldwerten, Ergebnissen der Versicherungen u. Bankprodukte zu vergleichen. Ebenso empfehle ich im Kundeninteresse die wahre bzw. echte Inflation (z.B. 2008 = 9%) zu berücksichtigen (nicht die geschönte offizielle), dann erkennt jeder, dass ein realer Negativzins (bei Banken u. Versicherungen) für den Kunden nicht zum erwarteten Ziel führt (Werterhalt).
Patrick Niebisch , 26-10-12 15:27:
"Butter bei die Fische" ... wie man so schön sagt ... warum werden denn hier (und generell bei dieser Berichterstattung) nie Namen genannt. Welche Gesellschaft trickst bei den Hochrechnungen ? Mich würde es brennend interessieren!
Andreas Wöhrle , 26-10-12 14:52:
Lieber Herr Stopp,
diese Informationen kommen nicht erst jetzt, sie werden vom ITA- Institut schon seit Jahren publiziert. Sie gehören seit rund 3 Jahren zu den Basisinformationen bei meinen Beratungen als Honorarberater. Ich habe auch viele Jahre vorher, zuerst als Vermittler und dann sogar als Makler die üblichen Verdächtigen (Produkte) verkauft, weil man ja die Informationen nur von den Gesellschaften kannte und guten Glaubens war. Das hat sich zum Glück etwas geändert. Aber es zu wissen und es dann auch umzusetzen, das ist das eigentliche Problem. Ich kenne inzwischen viele Makler/Vermittler, die es (z.B. von mir) erfahren haben, aber die Augen davor verschließen und fast so weitermachen wie bisher, weil ... man hat ja nur den normalen Kunden und angeblich kann sich ja kein Kunde Honorarberatung leisten, es sei denn er ist Großverdiener. Schwachsinn, sage ich da, richtig erkannt, erklärt und umgesetzt hat jeder Kunde die Vorteile daraus und kann es sich leisten, selbst Azubis. Es zu wissen und nicht aufzuklären ist schon die nächste Falschberatung.
Und übrigens, haften tut der Makler hier viel länger als 5 Jahre, also kein Zurücklehnen, wenn die Stornohaftungszeit rum ist.
Eberhard Stopp , 25-10-12 14:08:
Herr Wiegel muss es ja wissen, von seiner Tätigkeit bei den bei VR S.... ! Warum kommt er erst jetzt mit der Info?
Übrigens ist für diese Trickserei nicht der Makler der Ansprechpartner, sondern der Gesetzgeber. Wenn man eine Informations-Verordnung zum VVG erlässt, sollte sowas dort geregelt und auch kontrolliert werden. Aber so ist es in der Branche, der Dumme ist immer der Makler und / oder der Kunde.
Ich bin mir sicher, viele ehemalige Vorstände könnten von ähnlichen Tricks aus Ihrer Gesellschaft berichten und werden insgeheim denken: „ Man, sind die naiv, auch Makler …“
Es sind letztlich alles Argumente solche Produkte nicht mehr anzubieten. Ganz nebenbei haften wir Makler ja noch 5 Jahre dafür. Der Artikel zeigt, welche Folgen die Deregulierung der Finanz-und Versicherungsmärkte für die Kunden und Vermittler hat.
Wie sagt Herr Wirth, AFW, mal so schön:
" Her mit dem Gesetzgeber " , oder " die Einschläge kommen näher " ...so ist und keiner tut etwas dagegen.
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