Privatgespräche gefährden Unfallschutz

17.08.2012 | Versicherungen von Gloria Ballhause

Wer sich durch ein Gespräch ablenken lässt und den direkten Betriebsweg verlässt, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (L 3 U 151/08). Im betreffenden Fall hatten Mitarbeiter einer Mietwagenfirma sich verfahren und einen Unfall gebaut.

Die Richter entschieden, dass bei einer Betriebsfahrt nur der direkte Weg durch den Unfallschutz abgesichert ist. Geklagt hatten zwei Mitarbeiter einer Firma, die einen neu gekauften Wagen zum Firmensitz nach Uslar fahren sollten. Während der Fahrt lenkte sie ihr Gespräch ab. Sie verpassten die richtige Ausfahrt und fuhren dann über Umwege in Richtung Firma. Auf der Strecke bauten die beiden einen Unfall, deren Kosten die gesetzliche Unfallversicherung nicht übernehmen wollte. Die Richter in Bremen wiesen die Klage der beiden Mitarbeiter ab. Den Richtungswechsel während Fahrt bewerteten die Richter als eine deutliche Unterbrechung des Betriebswegs. Die beiden Kläger seien zudem aus privaten Gründen unachtsam gewesen. Betriebliche oder äußere Gründe wie Nebel oder schlechte Beschilderung der Straßen seien nicht ausschlaggebend für die Richtungswechsel gewesen. Ein Umweg sei aber nur versichert, wenn es dafür betriebliche Gründe gebe. 

Foto: © anweber - Fotolia.com
 

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