Selbständige: Ministerin legt obligatorische Rente auf Eis

13.08.2012 | Versicherungen von Oranus Mahmoodi

Ursula von der Leyen hat ihre Pläne für die Reform auf Eis gelegt: Selbstständigen in Deutschland bleibt der Zwang zur Alterssicherung erspart. Die Arbeitsministerin zögert die geplante Einführung der Pflichtrente heraus - ob sie überhaupt kommt, weiß keiner. Die Ministerin wolle zunächst die Machbarkeitsstudie abwarten, heißt es aus dem Bundesministerium.

Die obligatorische Alterssicherung für Selbständige kommt zunächst nicht. Die Idee der Reform gründet auf der Angst, die vielen Freien könnten künftig in die Altersarmut abrutschen. Schon jetzt können viele Selbstständige ihr Leben nur mit knappen Mitteln finanzieren. Eine gesetzlich verordnete Alterssicherung sollte dagegen helfen. Ein Ministeriumssprecher sagte gegenüber der Financial Times Deutschland, man wolle erst eine für September angekündigte Machbarkeitsstudie abwarten.

Die Ministerin hatte ihre Pläne schon im Frühjahr präsentiert. Inzwischen gibt es rechtliche Probleme mit dem Regelwerk. Die Regierung muss zunächst klären, welcher Selbständig schon eine Altersversorgung hat. Zudem muss geklärt werden, was unter die Altersvorsorge fällt. Geeinigt hat man sich darauf, dass Immobilien und Lebensversicherungen anerkannt werden. Derweil wächst die Zahl der Selbstständigen. Ihre Zahl hat sich innerhalb der letzten 20 Jahre beinahe verdoppelt. Publizisten, Hebammen und Handwerker, Ärzte, Architekten und Steuerberater sind nicht betroffen.


Fotocredit: www.ursula-von-der-leyen.de/CDU

Kommentare

Eberhard Stopp , 14-08-12 09:26:
Gute Nachrichten aus dem Laienkabinett? Kaum!!

Sicher müsste man erst mal klären, was Altersvorsorge ist, richtig! Denn nicht nur Lebens-und Rentenversicherung ist Altersvorsorge, Aktien, Fonds, Festgeld, Immobilienbesitz ist, kann auch Vorsorge fürs Alter sein. Altersvorsorge ist alles das, was ich im Alter erst verwerte, also den Ertrag daraus ziehe. Dies kann man nur mit dem Steuergesetz regeln. Ansparen ist solange steuerbegünstigt, mindert also so lange das zu versteuernde Einkommen, solange es nicht vor dem 65. Lebensjahr verwertet wird. Das wäre ein guter Ansatz.
Eigentümlich ist nur: Die die nichts in die Rentenkasse einzahlen, sich aber daraus fürstlich bedienen und sich das x fache einer „ Normalsterblichen-Rente „ gönnen, wollen Selbständige in eine Rentenvorsorge zwingen. Hat man mit Riester –und Rürup-R Ente nicht schon genügend untaugliche Produkte geschaffen? Wie wärs denn mal mit einer Einzahlung in die Rentenkasse von allen !!!! Bürgern dieses Landes??? In vielen Bereichen gibt es Selbständige, weil die Arbeitgeber sich die Zahlungen in die Renten-und Krankenkassen sparen wollen, egal ob bei Paketdiensten, Bauarbeitern, oder Verkäufern. Es ist genau die Absicht der Arbeitgeber, diese Ausgaben (Lohnnebenkosten) zu minimieren. Würde der Selbständige den vollen GRV Beitrag in seine Kalkulation einbauen, bekämen viele Selbständige keine, bzw. zu wenige Aufträge. Den Politikern geht es jedoch nicht um die Vorsorge für Selbständige, nein, Ihnen geht es um die Einsparung von Sozialausgaben bei der Grundversorgung im Alter. Vergessen wird dabei, das ein Selbständiger aber über Jahre den Staat schon entlastet hat, wenn er keine Gelder vom Arbeitsamt bzw. Hartz IV bezieht. Der Ansatz daher, nun einen Selbständigen eine „ Pflichtrente „ aufzubürden, ist schon vom Grundsatz falsch, zumal es keine private Rentenversicherung gibt, die Ihre Versprechen halten, die Rendite, also Nutzen für den Kunden bringt. Es wäre nur die nächste Mogelpackung. Das Problem kann man nur mit ganzheitlichen Ansatz lösen: Steuergesetze ändern, Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse müssen steuerlich zu 100 % angerechnet werden, Mindestlöhne müssen her, die Beitragsbemessungsgrenze muss weg, Beitragspflicht in die Rentenkasse für alle Bürger (auch Laien, Politiker, Abgeordnete, Manager, Beamte, Selbständige ..) um daraus eine Grundrente zu finanzieren, die zum Leben ausreichend ist. !!
Andreas Lutz , 13-08-12 20:56:
Publizisten, Hebammen und Handwerker sind nicht betroffen: Das ist falsch, sie würden von der geplanten Neuregelung sogar profitieren, denn für sie würde die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente fallen. Die Altersvorsorgepflicht wäre mit keiner Pflichtversicherung in der GRV mehr verbunden, man müsste nur nachweisen, dass man einen bestimmten Betrag in eine Altersvorsorge investiert. Die meisten anderen Selbständigen dürften sich aber über die Entwicklung eher freuen.
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