CMI: Schadenersatz für Kunden

12.07.2012 | Versicherungen von Gloria Ballhause

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch über Schadenersatzklagen im Fall Clerical Medical Investment (CMI). Anleger können sich freuen: Ihnen wurde das Recht auf Schadenersatz eingeräumt. Zudem muss der britische Lebensversicherer versprochene Leistungen auszahlen. Für Vermittler ist das Urteil eine Bestätigung.

Das BGH-Urteil ist ein weiterer Schlag gegen den britischen Lebensversicherer. Das oberste deutsche Gericht entschied am Mittwoch, dass der Versicherer  seinen deutschen Kunden die Summen auszahlen muss, die ihnen in ihren Verträgen versprochen worden sind. Ein alles lösendes Grundsatzurteil fällten die Richter jedoch nicht. Das Gericht verwies fünf Einzelklagen an die Vorinstanzen zurück. Diese müssen nun in jedem einzelnen Fall entscheiden, ob die Anleger entschädigt werden. Das  Gericht äußerte sich jedoch zu offenen juristischen Fragen. So entschieden die Richter, dass CMI die Kunden nicht ausreichend über die Risiken ihrer kreditfinanzierten Lebensversicherungen aufgeklärt habe. Zudem seien die versprochenen Renditeerwartungen von 8,5 Prozent unrealistisch gewesen. Das sei auch bei dem britischen Versicherer intern nicht anders eingeschätzt worden. Auch hätte das Unternehmen besser darstellen müssen, wie die tatsächliche Rendite an die Kunden weitergegeben werde, so die Richter.    

Clerical Medical haftet für fehlerhafte Unterlagen
Entschieden wurde auch, dass der Versicherer für missverständliche Unterlagen haften muss. Das betrifft auch Musterberechnungen, die den Kunden überzogene Renditen angezeigt haben. „Der BGH hat jetzt bestätigt, dass sich objektiv aus den schriftlichen Vertragsunterlagen keine Einschränkung der Verpflichtung CMIs zur Erfüllung der in den Versicherungsscheinen vorgesehenen Auszahlungsplänen ergibt“, erklärt Rechtsanwalt Philipp Mertens gegenüber procontra online. Im Klartext heißt das: Die Unterlagen des Versicherers waren darauf ausgelegt, ein allzu rosiges Bild über die Renditeerwartungen der Anlage zu zeichnen, ohne die Risiken für Anleger zu verdeutlichen. Nun muss CMI die geweckten Erwartungen auch erfüllen. Vermittler hätten sich in aller Regel auch auf die Unterlagen und die von CMI bereitgestellte Software verlassen, meint Mertens, der auf die Beratung von Finanzdienstleistern spezialisiert ist. „Das Urteil ist aus Sicht der Vermittler positiv zu bewerten“, fasst der Rechtsanwalt zusammen.

Allerdings ist die Haftung der Vermittler damit nicht abschließend geklärt. Die Richter des BGH wiesen die Klagen auch aus diesem Grund an die Vorinstanzen zurück. „Clerical Medical hatte vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart behauptet, der Vermittler hätte dem Kunden bei Abschluss der Police über ein abweichendes Verständnis – sprich eine entsprechende Einschränkung der Verpflichtung – aufgeklärt. Da das Stuttgarter Gericht diese Frage nicht geklärt hat, muss es dies nun nachholen“, erläutert Mertens und fügt an: „Clerical Medical wird das Urteil vermutlich nicht als Grundsatzurteil akzeptieren, sondern es als Einzelfallentscheidung darstellen. Ob eine zweite Prozesswelle von CMI auf die Vermittler zukommt, ist noch nicht klar abzusehen.“

CMI hatte über Vermittler kreditfinanzierte Lebensversicherungen des Typs „Wealthmaster Noble“ an Kunden in Deutschland verkauft. Die tatsächlichen Renditen reichten jedoch in Folge nicht aus, um die anfallenden Zinsen der aufgenommenen Kredite zu finanzieren. Nach BGH-Angaben laufen derzeit rund 1.000 Gerichtsverfahren gegen Clerical Medical.

Fotocredit: Szasz-Fabian Erika - Fotolia.com

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