Makler: 40 Prozent fühlen sich schlecht betreut
25.06.2012 | Berater von Matthias Hundt
Trends, Missstände, Bedürfnisse – die procontra-Vermittlerstudie 2012 zeigt, wie es um die Zusammenarbeit zwischen Maklern und Versicherern bestellt ist. Teil 1: Maklerbetreuung und Vertriebsunterstützung.
Die Auswertung der diesjährigen procontra-Vermittlerstudie ermöglicht erneut interessante Einblicke in die Zusammenarbeit zwischen Maklern und Versicherern. Dabei gaben die befragten Berater überraschende Erkenntnisse preis. So wird etwa das Thema Soziale Netzwerke im Bereich der Finanzdienstleistung völlig überschätzt beziehungsweise von beiden Seiten noch nicht optimal ausgenutzt. Hier bezeichnen die Berater die gelieferten Mehrwerte der Assekuranzen auf ihren Plattformen als überwiegend gering und messen der ganzen Thematik ohnehin nur eine geringe Bedeutung bei. Eine weitere Tendenz in diesem Jahr sind die zunehmenden Poolanbindungen. Im Durchschnitt arbeitet jeder Makler mit 3,5 Maklerpools zusammen (Vorjahr: 3,1). „Die Anforderungen der Vermittlerrichtlinie sind ohne eine umfassende Einkaufsabteilung für den Makler, vor allem kleinere Maklerbüros, nicht zu leisten. Sie outsourcen diese Leistung an die Pools“, bestätigt Oliver Pradetto, Kommanditist bei blau direkt, den Markttrend, der für ihn einfach eine Notwendigkeit widerspiegelt. Er hält es auch für legitim, dass Makler mehrere Pools ausprobieren und diese für unterschiedliche Einsatzbereiche nutzen. Allerdings prognostiziert Pradetto eine Umkehr dieses Trends mit zunehmender Marktentwicklung.
Der procontra-Vermittlerstudie 2012 liegen 284 auswertbare Antwortbögen zugrunde. Der Rückgang der Teilnehmerzahl (Vorjahr: 411) ist vor allem dem kürzeren Befragungszeitraum (April bis Mai) zuzuschreiben, der in den kommenden Jahren wieder erweitert werden wird.
Erfahren Sie unserer Serie, was die Makler beschäftigt, welche Anbieter sie in einzelnen Versicherungsarten und -sparten favorisieren und in welchen Belangen es in Zukunft für beide Seiten gilt, die Zusammenarbeit zu optimieren.













Kommentare
Ich gebe zu bedenken, dass es den Beruf Makler, Versicherungsmakler, nicht gibt. Der Makler muss sich also selbst um sein Ausbildung kümmern und auch selbst bezahlen. Ich habe dies über 2 Jahre vom Fachberater, dann Fachwirt, bei der IHK getan, mehr geht nicht. Die VR haben in Ihren Reihen Spezialisten für bestimmte Sparten, der Makler hat den Gesamtüberblick, kann aber nicht jedes Detaille kennen. Ein enge Zusammenarbeit zwischen VR, dessen Maklerbetreuer und Makler bringt beiden Vorteile.
Viele VR sind aber genau dazu nicht bereit, wollen dafür kein Geld ausgeben, kein geeignetes Personal beschäftigen.
Das sind einfach meine Erfahrungen seit 13 Jahren, siehe 1. Beitrag.
Die Qualität von Anfragen oder Anträgen nimmt kontinuierlich ab, während das Anspruchsdenken und die (ungerechtfertigten!) Provisionserwartungen steigen.
Es mangelt häufig an grundlegenden Kenntnissen. Die Verantwortung für diese fachliche Unsicherheit wird schlicht den Versicherungen in die Schuhe geschoben, oder provisionsoptimierend an Pools weitergegeben.
Diese Branche bedarf einer deutlichen Verschlankung!
Und natürlich auch, ob man vorrangig Makler -oder Handelsvertreter -Vertrieb betreibt. Mit VR, die Strukki -Vertriebe beschäftigen habe ich nie zusammen gearbeitet, was sich als vollkommen richtig erwiesen hat ( siehe Central, Hamburg-M, Ergo, ...AachnerM.). Viele VR wollen auch gern den Umsatz vom Makler haben, aber wenn der gleiche Makler Bestandsübertragungen durchführen will ( mit Courtage) wird gemauert ( Württembergische, Generali, Signal ...) oder in bestehende Verträge per Makler-Vollmacht eingreift, dann stellt man sich bockig. Einiges hängt aber auch einfach vom Engagement des Makler-Betreuers ab.
Es müssen Nettotarife her und gesetzliche Grundlagen der Maklertätigkeit ( keine willkürliche Courtagekündigungen durch VR, Annahme Geschäft auch ohne Courtagevereinbarung, Pflichten VR zur Korrespondenz mit Maklern -siehe Verweigerer LVM) , sowie eine Berufsausbildung Makler , mit Spezialisierungen in Versicherungen, Geldanlagen, Immobilien.
Der Gesetzgeber muss handeln.