Phoenix-Betrug: EdW bedient den Rest

13.06.2012 | Investmentfonds von Gloria Ballhause

Rund 27.000 Anleger waren Opfer des Betrugsskandals um den Phoenix Kapitaldienst. Nach sieben Jahren konnten bis auf 400 alle Anleger abgefunden werden. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zahlte insgesamt 259 Millionen Euro an die Betrogenen aus.

Im laufenden Quartal halbierte die EdW die noch offene Zahl an Forderungen im Fall Phoenix Kapitaldienst. Bis zum 8. Juni verringerte sich die Zahl der offenen Entschädigungsforderungen laut EdW auf 400. Ende März warteten noch rund 810 Anleger auf ihre Abfindung.  Die EdW kann die Entschädigung der Anleger jedoch nicht aus eigenen Mittel bestreiten. Durch einen Kredit des Bundes in Höhe von rund 260 Millionen Euro unterstützt der Staat die Entschädigungseinrichtung bei der Auszahlung.

Der Phoenix-Skandal ist damit für die Anleger beendet. Anders sieht es für die rund 800 Mitglieder der EdW aus. Mit  ihren Mitgliedsbeiträgen soll der vom Bund gewährte Kredit getilgt werden. Die Mitglieder kritisieren seit Jahren die schlechte finanzielle Ausstattung der Entschädigungseinrichtung und anfallende Sonderbeiträge.

Fotocredit: Eisenhans - Fotolia.com

Kommentare

Frank Eckert , 15-06-12 20:17:
Das können nur nicht beteiligte aussprechen! (Der Phoenix-Skandal
ist damit beendet) Bei mir ist der Skandal erst beendet wenn der
Insolvenzverwalter endlich eine Auszahlung vornimmt. Trotz BGH
Urteile versteht er die Auszahlung zu verhindern. Er arbeitet seit 7 Jahren mit unserem Geld. Ach Sie haben schuld das er machen kann
was er will weil die Presse schon lange nichts mehr berichtet. In diesem
Staat hat der Insolvenzverwalter mehr rechte als die Bundeskanzlerin.
Eberhard Stopp , 15-06-12 11:30:
Zu ergänzen wären noch folgende Tatsachen:
1. Die Kunden mussten auf die vor der Insolvenz erhaltenen Auszahlungen Einkommenssteuer zahlen,
2. Auch die Kunden, die zum Zeitpunkt der Steuererhebung keine Entschädigungszahlungen von EdW erhalten hatten, mussten auf den Scheingewinn Einkommenssteuer zahlen.
3. In solchen Fällen kann der Bürger nicht mit der Hilfe der Bafin rechnen, denn diese verweigern regelmäßig die Herausgabe von Unterlagen, im konkreten Fall gab es die geforderten Unterlagen nur nach einem Rechtsstreit, den PIA im Sinne der Anleger gegen Bafin führet,
4. Die Kontoauszüge von Phoenix Kapitaldienst GmbH an den Kunden wurden als nicht relevant, nicht als beweisbaren Beleg gewertet,
5. Nur dem Engagement von bestimmten Rechtsanwälten ( Nieding, Tilp, ...Pia u. a. ) zu vergleichsweise niedrigen Kosten ist es zu verdanken, dass die Geschädigten einen großen Teil ( ca. 90 % ) der Geldanlage als Entschädigung von EdW erhalten haben, nicht dem Staat, nicht der Bafin , oder sonstiger staatlichen Stellen.
Siehe u.a. Pia-eu.com
Das sollte man als Vermittler wissen, meine ich.
Eberhard Stopp , 13-06-12 13:21:
Ein Beitrag und ein Sachverhalt, mit dem sich jeder Vermittler, aber vor allem Makler, beschäftigen sollte. Als betroffener Makler und Kunde habe ich daraus meine Lehren gezogen. Diese und ähnliche Produkte biete ich nicht mehr an.
Denn der ganze Vorgang beweist eindrucksvoll:
1. Es gibt keine, bzw. keine ausreichende Kontrolle durch die staatlichen Organe, wie Bafin, Finanzämter, Wirtschafts-und Steuerprüfungsorganisationen;
2. Die finanzielle Ausstattung der Sicherungseinrichtungen wie EdW oder auch Protektor für die Versicherungswirtschaft ist viel zu gering; unzureichend !!
3. Daraus folgt das Problem der drastischen Erhöhung von Beitragszahlungen der Mitglieder dieser Sicherungseinrichtungen, die Zwangsmitglieder selbst an den Rand der Insolvenz treiben; Renditen schmäler;
4. Die mangelnde Kundengeldsicherheit ist ein vollkommen unterbelichtet , vernachlässigter, ein tot geschwiegener Umstand bei der Anlage - und Versicherungsberatung, auch bei Rürup -und Riester-R Enten, siehe VAG § 89;
5. Der Vermittler , vor allem der solche Produkte als Makler vermittelt, ist der Dumme, weil er persönlich haftet, wie natürlich auch der Kunde, der trotz Entschädigung natürlich enorme Verluste hinnehmen mußte , die Insolvenz war 2005 , seit dem warten die Kunden auf Ihre angelegten Gelder; Der Vermittler kann nicht prüfen, ob und wie der Anbieter wirklich Kundengelder anlegt.
6. Seit 2005, und auch nach der Finanzkrise 2007/208 hat der Gesetzgeber praktisch nichts geändert, was zum Betrugs-und somit zum Insolvenzfall der Phoenix Kapitaldienst GmbH geführt hat.


Es zeigt das Versagen der Aufsicht, das Versagen des Staates und der Justiz !! Weder Kunde noch Vermittler können sich darauf verlassen. Und es zeigt die juristischen Probleme bei solchen Fällen, zum Bsp. weil so .g Sammelklagen im Euro –Raum nicht möglich sind. Siehe dazu Arge-Phoenix und Pia-eu.com !!
Der Gesetzgeber muss handeln!! Und zwar nicht mit der Bevormundung/ Kontrolle an der Flosse ( Vermittler, siehe Gew0 § 34 F ), sondern der Behandlung am Kopf ( Anbieter), denn der Fisch stinkt vom Kopfe her.
Staatlich geförderte, aus Steuergeldern finanzierte Produkte ( wie Riester – R Ente) muss der Staat konsequent kontrollieren und haften. Sonst macht das keinen Sinn.
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