Klage gegen Benzinklausel
29.06.2012 | Versicherungen von Gloria Ballhause
Der Bund der Versicherten (BdV) hat im Juni Unterlassungsklage gegen AXA, Allianz und R+V eingereicht. Streitpunkt ist die Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung.
Die Verbraucherschützer wollen mit ihrer Klage gegen die Benzinklausel bei der privaten Haftpflichtversicherung vorgehen. Sie verstoße aus Sicht des BdV gegen das Transparenzgebot. Beanstandet wird unter anderem, dass die Versicherer nicht verständlich genug in ihren Vertragsbedingen auf die Klausel hinweisen würden. „Der Verbraucher weiß oft nicht, was mit dieser Klausel gemeint ist. Mit dieser Klage wollen wir eine klare Eingrenzung der Klausel für den Verbraucher erreichen“, sagte Bianca Boss vom BdV gegenüber procontra-online. Schon seit Jahren gebe es immer wieder Streit um diese Klausel, begründet BdV-Vorsitzender Axel Kleinlein die Klage.
Die Verbraucherschützer wollen jedoch mehr als eine transparente Darstellung der Klausel erreichen: „Wir halten es angesichts der ausufernden Rechtssprechung für geboten, die Unwirksamkeit der Klausel gerichtlich feststellen zu lassen“, heißt es vom BdV. Die Versicherer wollten sich zum Thema noch nicht äußern, da sie noch nicht auf offiziellem Wege über die vorliegenden Klagen unterrichtet worden seien. Der BdV schätzt, dass eine gerichtlich Entscheidung in dieser Angelegenheit bis zu neun Monate in Anspruch nehmen könne.
Fotocredit: Wilm Ihlenfeld - Fotolia.com













Kommentare