AfW: Kritik an doppelter Nummer

20.06.2012 | Berater von procontra

Vermittler für Versicherungen und Vermögensanlagen müssen ab 2013 zwei Registernummern angeben. Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) kritisiert den bürokratischen Mehraufwand.

Alle Vermittler, die eine Erlaubnis zur Vermittlung von Kapitalanlagen gemäß §34f GewO beantragen werden, erhalten vom Vermittlerregister eine neue Registernummer. „Wer Versicherungen und Vermögensanlagen vermittelt, muss ab 2013 also zwei verschiedene Registernummern angeben“, sagt AfW - Vorstand Frank Rottenbacher. Dies führe zu zusätzlichen Kosten und einem erhöhten Bürokratieaufwand. „Wer neue Geschäftsunterlagen drucken muss, sollte versuchen, bis zur Erlaubniserteilung des 34f zu warten“ empfiehlt daher Rottenbacher. Dass von der Politik keine Lösung gefunden wurde, ist nach Meinung des AfW bedauerlich. Der AfW plädiert dafür, alle Vermittlertätigkeiten unter einer Registernummer zusammenzufassen.

Hingegen sollen bei der Suche über das Vermittlerregister der IHK alle Erlaubnisbereiche eines Vermittlers angezeigt werden. Gibt der Kunde die Registernummer für die Versicherungsvermittlung gem. §34d GewO ein, so soll der Verbraucher auch erkennen können, ob der Vermittler eine Erlaubnis zur Kapitalanlagevermittlung besitzt.

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