Private Altersvorsorge: Rentenversicherung berät weiter
11.05.2012 | Versicherungen von Gloria Ballhause
Die gesetzliche Rentenversicherung soll weiter über private Altersvorsorgeangebote beraten können. Das beschloss der Bundesrat aufgrund einer Gesetzesinitiative der baden-württembergischen Sozialministerin Katrin Altpeter. Hintergrund ist die unklare Lage in den Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Bundesrechnungshof hatte zuvor gefordert, die derzeit nur in Baden-Württemberg angebotene Beratung einzustellen.
„Wir fordern von den Bürgerinnen und Bürgern Eigeninitiative beim Aufbau einer ausreichenden Alterssicherung. Da wäre es ja ein Treppenwitz, wenn wir genau die Serviceangebote kaputt machen würden, die das Vorsorgewissen der Menschen verbessern. Neutrale und auf den Einzelfall zugeschnittene Vorsorgeberatung hilft im Übrigen auch, der Altersarmut vorzubeugen“, begründete die Ministerin ihre Gesetzesinitiative.
Baden-Württemberg nimmt in Sachen Auskunftserteilung zur Altersvorsorge eine Vorreiterrolle in Deutschland ein. In Servicezentren können Bürger in einem etwa eineinhalb Stunden dauernden Gespräch ihren persönlichen Altersvorsorgebedarf klären lassen. Beraten wird anhand der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation. Wege zur Verbesserung der Altersvorsorge werden mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen in allgemeiner Form erläutert.
„Wir können schon seit 2002 über Angebote, im Speziellen zu den Riesterrenten Auskunft geben“, sagt Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung. „Der Unterschied ist, dass wir dann auf den Einzelfall zugeschnitten produkt- und anbieterneutral Auskunft geben können“, sagt von der Heide. Mit dem Gesetzesvorstoß soll die Akzeptanz der Bürger zu ergänzenden Altersvorsorgeprodukten verstärkt werden. „Wir dürfen dann aber nach wie vor keine Produktempfehlung geben“, sagt der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung.
Die Versicherer wollten sich zu dem Gesetzentwurf noch nicht äußern. Ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV) verwies auf die seit Jahren geforderte Renteninformationsplattform nach dänischem Vorbild. „Bisher ist in Deutschland die Information der Versicherten im Bereich der Altersvorsorge unzulänglich“, sagt Hasso Suliak, ein Sprecher des GDV. Mangelnde Informationen führten zu falschen Entscheidungen der Betroffenen – oder zur Untätigkeit.
Der Verband kritisiert das Kleinklein der Informationen. „Die Versicherten werden zwar regelmäßig durch die Renteninformationen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger und die jährlichen Mitteilungen der Lebensversicherer über ihren Versorgungsstand informiert; aber diese Informationen beschränken sich nur auf die gesetzliche und private Altersversorgung und jeweils nur auf das jeweilige System“, sagt Suliak.
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Kommentare
Zu hoffen ist, dass dieser Umstand bald vor einem Gericht geklärt wird. Hier wird reihenweise gegen geltendes Recht verstoßen; GewO , VVG, BGB, SGB, und natürlich haben die Angestellten der Rentenversicherung weder eine Vermögensschadenhaftpflicht, noch eine IHK Registrierung /Erlaubnis. Und Sie handeln gegen eigenes Interesse auf Kosten der Beitragszahler und Versicherten.
Das Sie keine Erfahrung, keine Kenntnis von aktuellen Produkten haben können, sei nur am Rande erwähnt. Sicher wissen Sie auch so gut wie nichts über die Fallen bei Riester - R Ente und die nicht vorhandene Kundengeldsicherheit?
Die wirklichen Pflichten - wie etwa richtige Informationen zur Rentenhöhe ( und deren Abnschläge durch Änderung der Rentenformel) und zur Erwerbsmidnerungsrente ( und deren Kürzung von 10 % vor dem 60.LV, der Nicht BU - Versicherung, ...selbst eine EU -Rente in der Renteninfo ist keine rechtlich bindende Aussage ..) werden dagen nicht, bzw. für den Bürger nicht genügen und unverständlich erläutert.
Ich bin absolut für den Erhalt der gesetzlichen Rentenversicherung Bund, aber nicht für zweckentfremdete Geldausgaben. Hier sind Änderungen/ Reformen dringend notwendig.