Die Lizenz zum Vermitteln
24.05.2012 | Berater von Robert Krüger-Kassissa
Insolvente Versicherungsvermittler dürfen weiter vermitteln. Das ist für viele Kritiker ein großer Skandal und schadet nicht nur den Kunden, sondern auch den Pools. Nur eine schlagkräftige Lobby und ein anderes Verhalten der IHK könnten die Untoten vom Markt entfernen.
Der Ruf der Versicherungsvermittler ist bekanntermaßen schlecht. Und jegliches Wasser auf diese Mühlen ist für Kritiker dieser Branche natürlich höchst wilkommen. So erzürnt der Umstand, dass nach Paragraf 12 der GewO die einmal erteilte Lizenz für einen Makler während eines laufenden Insolvenzverfahrens nicht entzogen werden kann. Für viele Internetuser ist es schlichtweg ein Skandal, dass ein abgebrannter Vermittler weiterhin Kunden beraten darf, wie entsprechende Foreneinträge belegen. Juristisch betrachtet liegt die Sache jedoch ganz anders. „Der Wille des Gesetzgebers ist es, dass keine Insolvenzrecht zuwiderlaufenden Entscheidungen über den Fortbestand des Gewerbebetriebes getroffen werden können“, erläutert Dr. Mona Moraht, Leiterin des Referats Gewerberecht beim DIHK. Auch Oliver Pradetto von blau direkt zeigt Verständnis für diese gesetzliche Regelung: „Das Insolvenzverfahren ist dafür da, die Interessen der Gläubiger zu schützen.“ Bei einer sofortigen Löschung der Registrierung lösten sich alle Forderungsansprüche in Luft auf. Und da neben den Versicherern auch oftmals der Staat (Steuereinnahmen) Gläubiger ist, stecke ein Stück weit Eigennutz dahinter. Doch auf Branchenseite gibt es auch Unverständnis. „In vielen Berufen mag die Regelung durchaus richtig sein. Bei einem Finanz- und Versicherungsvermittler halte ich es aber für vollkommen falsch. Wer möchte in Finanzfragen von jemandem beraten werden, der sich selbst in Insolvenz befindet?“, fragt sich beispielsweise auch Stefan Schwarz, Geschäftsführer der AVAD.
Keine genauen Zahlen. Es fällt schwer einzuschätzen, wie groß das Problem tatsächlich ist. Offizielle Daten über die Anzahl der jährlich insolvent gehenden Vermittler sind kaum bekannt. Die IHK hält sich dazu bedeckt. Die AVAD sieht 5.000 bis 10.000 „Problemfälle“ pro Jahr, was also 2 bis 4 Prozent der Vermittlerschar ausmachen würde. Dabei habe man am häufigsten Probleme mit Vermittlern, die rückforderbare Provisionen oder Vorschüsse nicht zurückzahlen können oder wollen. „Daneben leider auch Fälle, in denen Verträge nur zum Zwecke der Provisionserschleichung abgeschlossen werden, und Fälle, in denen Kundengelder veruntreut worden sind, oder auch Manipulationen bei Schadensfällen“, berichtet Schwarz. Doch die Probleme betreffen nicht nur die Kunden, sondern auch Maklerkollegen. „Ein solventer Vermittler sucht sich zwei bis drei Pools“, erläutert Pradetto. „Ein Pleitemakler“ allerdings schnell 30 bis 40, um seine Debitsalden zu verteilen und neue Einnahmequellen zu erschließen. Für Stornofälle behalten Pools 10 bis 20 Prozent der Courtage ein und müssen aber im Fall der Fälle 100 Prozent zurückzahlen. „Ein unredlicher Vermittler vernichtet somit den Deckungsbeitrag von acht bis zehn anderen Vermittlern“, so Pradetto. Je nach Berechnungsgrundlage und Anzahl der vom „Pleitemakler“ eingereichten Anträge können die Zahlen noch ungünstiger für den Pool ausfallen. Nicht ohne Grund haben deshalb viele Pools nicht nur bei der Aufnahme entsprechende Hürden gesetzt, sondern überdies Überwachungssysteme installiert, um Schäden zu reduzieren und Betrugsversuche rechtzeitig zu identifizieren. Doch nicht alle Pools sind so gut aufgestellt und damit anfällig für Schieflagen.
Verhalten der IHK. Die Handelskammern geraten dabei stark ins Kreuzfeuer der Kritik. „Die IHK ist an diesem Thema in der Praxis nicht interessiert“, sagt Pradetto. Wenn sich ein Versicherungsvermittler in der Wohlverhaltensphase befindet, welche mit dem Ende des Insolvenzverfahrens beginnt, muss der Makler unter Umständen der IHK regelmäßig eine Bescheinigung des für das Verfahren bestellten Treuhänders erbringen und nachweisen, dass er seinen Verpflichtungen regelmäßig nachgekommen ist. Ansonsten weist die IHK bei diesem Thema viel Verantwortung von sich. „Es obliegt den Aufsicht führenden Behörden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Vermittler in Insolvenz gerät“, erläutert Dr. Moraht vom DIHK. Die IHKs sind für Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zuständig. „Für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sind die IHKs in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen zuständig, in den anderen Bundesländern die staatlichen Behörden wie Gewerbeamt, Kreisverwaltungsamt und so weiter.“ Rechtsanwältin Yvonne Czernetzki, Leiterin der Rechtsabteilung bei maxpool, sieht hingegen die IHK „eindeutig in der Pflicht“. So könnten die Kammern nach Paragraf 34d GewO die Erlaubniserteilung aufgrund ungeordneter Vermögensverhältnisse zurücknehmen beziehungsweise widerrufen, was aber nur in begrenztem Maße passiere. Im Falle des Falles sind nicht nur die Kunden des Vermittlers und die Maklerkollegen, sondern auch die Pools die Leidtragenden. Für Czernetzki ist es ein „Unding“, dass Maklerpools nicht einmal die Löschlisten der IHK erhalten. Jene bekommen nur die Versicherungen.
Problem erkannt und nicht gebannt. Eine Lösung des Problems ist nicht in Sicht. Die AVAD dient der Fernhaltung unseriöser Vermittler vom Markt und ist keine „Verbraucherschutzauskunftsdatei“. „Das Auskunftsverfahren findet nur zwischen den teilnehmenden Gesellschaften statt. Kunden können nicht anfragen, das wäre auch datenschutztechnisch nicht zulässig“, erläutert Schwarz von AVAD. René Berends, Vorstand der Consensus, sieht den Schwarzen Peter nicht bei der IHK, sondern „es bleibt ein Problem der Lobby aller Netzwerke und Pools“. Für Czernetzki wäre es jedoch „schon hilfreich, wenn beispielsweise eine zentrale Internetseite ähnlich dem Vermittlerregister eingerichtet würde, wo einsehbar ist, welchen Vermittlern die Registrierung entzogen wurde.“ Doch bis es so weit ist, können sich Vermittlerkritiker in Foren weiter echauffieren und Pools hoffen, dass der „Kelch“ an ihnen vorübergeht.













Kommentare
vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Beiträgen und Ihrem Kommentar. Sie haben zweifelsohne Recht. Der Darstellung der Gründe, warum ein Makler in die Insolvenz rutschen kann, findet im Artikel nicht ausreichend statt. Dies ließ sich aus Platzgründen nicht machen. Sollten wir das Thema zu einem späteren Zeitpunkt nochmal aufgreifen, wird dieser Aspekt stärker berücksichtigt. Ein "pauschales Herumtreten" auf Sie und Ihre Kollegen war keineswegs meine Absicht und ist im Text auch nicht intendiert. Das Ziel war es und ist es wie bei allen unseren Artikeln ausgewogen zu berichten.
Beste Grüße
Robert Krüger-Kassissa
procontra Redaktion
Ein vorzeitiges Berufverbot würde auch diese Vermittler, oder anderen Menschen in unnötige Probleme stürzen.