Barriere Burn-out
09.05.2012 | Versicherungen von Marc Oehme
Nicht erst seit Robert Enkes Drama werden psychische Erkrankungen inzwischen ernst genommen und sind fest im Sprachgebrauch verankert. Auch die deutschen Versicherer widmen sich vermehrt diesem Thema.
„Burn-out“ schaffte es im vergangenen Jahr in die Top Ten der Wörter des Jahres. Das allein ist noch kein Beleg für steigende Erkrankungen, zumal Burn-out genau genommen auch keine Krankheit, sondern laut Wikipedia den Zustand ausgesprochener emotionaler Erschöpfung mit reduzierter Leistungsfähigkeit beschreibt. Doch psychische Erkrankungen und die daraus entstehende mögliche Berufsunfähigkeit nehmen zu, wie auch der deutsche Rentenversicherungsträger konstatiert (siehe Grafik).
Doch welche Vorsorge wählen? Geht es nach den befragten Teilnehmern einer aktuellen BU-Studie der Continentale, sagen 65 Prozent der Berufstätigen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung sei als Schutz vor den finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit gut oder sehr gut geeignet. Ebenfalls 65 Prozent meinen dies jedoch auch von der Unfallversicherung. Gerade bei psychischen Erkrankungen gilt die Unfallpolice aber als ein wenig fragwürdig, gibt es doch meistens keinen genau feststellbaren Erkrankungszeitpunkt bei diesem Krankheitsbild.
Ferner decken die meisten Unfallversicherungen nur im Falle von Unfallfolgeerkrankungen eine Berufsunfähigkeit beziehungsweise Invalidität ab. Auch die gerne in diesem Zusammenhang genannten Dread-Disease-Lösungen haben beim Thema Burn-out & Co. ein kritisches Merkmal: Grundsätzlich versichern sie nicht die Krankheit an sich, sondern die typischen Folgen der Krankheit, wie etwa Gedächtnisverlust oder Orientierungslosigkeit. Ferner bieten einzelne Anbieter von Schwere-Krankheiten-Policen überhaupt keinen Schutz bei psychischen Erkrankungen.














Kommentare
Nach wie vor fehlt eine Lösung für Vorerkrankte, die IHR Risiko ( wie bei BU ) nicht versichert erhalten und die Sozialkassen ( rentenversicherung) diese Bürger gleich ganz ausschließen. Ein glatter Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 20.
Aber die Abgeordneten haben ja keine Not damit, ...und was kümmert diese Leute fremdes Leid????