Die Hausrat-Police für den Hausbesitzer
14.12.2011 | Versicherungen von Gastautor
Die Hausratversicherung wird oft als die Police für den Mieter bezeichnet, die Gebäudeversicherung als die Police für den Eigentümer oder Vermieter. Daraus kann das Missverständnis resultieren, dass für einen Immobilieneigentümer nur noch die Gebäudeversicherung wichtig sei.
Gemeinsamkeiten haben die beiden Policen durchaus, denn die versicherten Gefahren sind fast identisch. Bei einer Hausratversicherung gehört dazu unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder Leitungswasser. Bei der Gebäudeversicherung sind es ebenfalls Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel oder Leitungswasser. Handelt es sich also um den gleichen Versicherungsschutz unter anderem Namen?
Nein, denn die versicherten Dinge unterscheiden sich. „Bei der Hausratversicherung ist generell all das abgedeckt, was beweglich ist und beim Umzug mitgenommen werden könnte“, erklärt Borna Wakiel von der Gothaer Versicherung. Bei der Gebäudeversicherung sind, wie der Name schon sagt, das Gebäude und alles, was fest damit verbunden wurde, etwa verklebte Bodenbeläge, versichert.
Küche des Vermieters ist Hausrat
Ein Beispiel: Angenommen, es entsteht ein Brand im Wohnzimmer, zum Beispiel wegen eines Kurzschlusses bei der Weihnachtsbaum-Beleuchtung. Das Sofa, den Fernseher und die Gardinen zahlt die Hausratversicherung. Für zerstörte Türen und Fenster kommt die Gebäudeversicherung auf, denn es handelt sich um Gebäudebestandteile. Ein Haus-Eigentümer sollte daher sowohl eine Hausrat- als auch eine Gebäudeversicherung haben.
Doch was ist mit der Einbauküche? Da sie fest mit der Wand verbunden ist, wird sie von Laien oft als Gebäudebestandteil eingestuft – sie ist aber nur in seltenen Fällen über die Gebäudeversicherung gedeckt. „Nämlich dann, wenn sie bereits in die Bauplanung einbezogen wurde“, so Wakiel. In der Regel gilt die Einbauküche vielmehr als Hausrat – und das sogar beim Mieter, der sie vom Vermieter gestellt bekommt.
Das hat Folgen für den benötigten Versicherungsschutz: Der Neupreis der Einbauküche, meist mehrere Tausend Euro, sollte bei der Versicherungssumme in der Hausrat-Police berücksichtigt werden, da ansonsten im Schadenfall schon wegen der Einbauküche eine Versicherungslücke bestehen kann.
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