Wenn zwei sich streiten…

 

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Wirtschaftsministerium können sich nicht einigen. Zumindest was den Anlegerschutz betrifft. Den Bundesverband Finanzdienstleistungen (AfW) und den freien Vertrieb geschlossener Fonds freut`s.

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Ende Mai stellte das BMF einen vorläufigen Gesetzesentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes öffentlich vor. Noch vor der Sommerpause sollten die neuen Regelungen im Eiltempo verabschiedet werden. Doch nun scheinen die einzelnen Parteien – das BMF, das Wirtschaftsministerium und der Verbraucherschutz – gegeneinander zu stänkern. So warf der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Carsten Sieling Finanzminister Wolfgang Schäuble Versagen vor. Der Anlegerschutz sei als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet, erklärte er gegenüber Handelsblatt online. Ursprünglich wollte das BMF geschlossene Fonds als Wertpapiere einstufen. Dadurch wäre ihre Vermittlung unter das Kreditwesengesetz (KWG) gefallen. Für den freien Vertrieb bedeutet eine solche Regelung unter anderem einen Haftungsdachzwang. (procontra berichtete am 22.3. und am 5.5. )

Nun herrscht jedoch Uneinigkeit zwischen den Damen und Herren in den politischen Reihen darüber, ob geschlossene Fonds unter das Kreditwesengesetz oder unter das Versicherungsvermittlersgesetz fallen sollten.
„Ein Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird vorsehen, den Vertrieb von offenen und geschlossenen Fonds analog zur Versicherungsvermittlung zu regulieren, was wir sehr begrüßen“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher, „eine gewerberechtliche Regulierung ist auch für den Verbraucherschutz viel sinnvoller.“

Trotz den derzeitig herrschenden Differenzen zwischen den Abgeordneten warnt der AfW jedoch davor, das Anlegerschutzgesetz komplett abzuschreiben. Die Gefahr einer KWG- Regulierung des Vertriebs geschlossener Fonds bliebe weiterhin erhalten. Aus diesem Grund sollen unabhängige Finanzdienstleister den Mustertext des AfW für einen Protestbrief an Bundestagsabgeordnete nutzen und weiterhin an der Unterschriftenaktion teilnehmen. „Der Druck gegen das Schäublegesetz und für eine gewerberechtliche Regulierung müssen wir alle gemeinsam aufrechterhalten“, mahnt Rottenbacher. „Es gibt keinen besseren Zeitpunkt, dass unabhängige Finanzdienstleister zusammenstehen und sich für Ihre Interessen engagieren“, wirbt Rottenbacher für einen höheren Organisationsgrad in der Branche der unabhängigen Finanzdienstleister.

Sollte man sich über die Regelungen doch noch einig werden, so könnte das Gesetz dann Anfang 2011 in Kraft treten.

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