AktiMed setzt aus

 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte die Erhebung eines Tarifstrukturzuschlags im Falle eines Tarifwechsels für unzulässig. Nun reagierte die Allianz Private Krankenversicherungs-AG mit einem Verkaufsstopp der Tarifreihe AktiMed auf das Urteil.

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Am 23. Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht in zweiter Instanz entschieden, dass die Erhebung eines Tarifstrukturzuschlags gegen die Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes verstößt.(procontra berichtete am 24.06.2010). Auf das Urteil reagierte die Allianz unverzüglich. Ihre Vertriebspartner wies sie an, die AktiMed-Tarife aus dem Vergleichsprogramm zu nehmen. Auch der Webservice zu dem Produkt ist abgeschaltet. „Wir mussten uns dem Urteil anpassen“, bestätigt Lothar Landgraf, Leiter der externen Kommunikation bei der Allianz. Ohne den Zuschlag fehlt nun ein wesentliches Element bei der Kalkulation der AktiMed-Tarife. „Das Urteil hat die Kalkulationsgrundlage verändert. Wir müssen uns nun neu aufstellen“, so Landgraf. Für den Zeitraum der Nachkalkulationen wurde das Produkt aus dem Sortiment genommen. Wie genau die neuen Tarife aussehen werden, will man in Anbetracht des Wettbewerbs auf dem Versicherungsmarkt noch nicht sagen. Den 2.500 Versicherungsnehmern, die den Zuschlag bereits bezahlten, wird das Geld unaufgefordert zurückerstattet.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) untersagte im Interesse der Versicherungsnehmer bereits 2008 einen pauschalen Risikozuschlag, musste aber in erster Instanz eine Niederlage einstecken. Nun begrüßt sie das Urteil der Revisionsverhandlung. „Dieses Urteil schafft Klarheit und stärkt den Verbraucherschutz. Anreize für einen Wechsel in einen neuen Tarif dürfen nicht beschnitten werden“, so BaFin-Exekutivdirektor Dr. Thomas Steffen. Die Erhebung des Tarifzuschlags hatte Bestandskunden im Falle eines Wechsels benachteiligt, während Neukunden bei neuen Tarifen von günstigeren Grundprämien profitierten.

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