Fachkräfte ködern

 

Früher aus dem Job aussteigen – das ist immer noch möglich. Zwar lief Ende 2009 die Förderung für die Altersteilzeit aus. Aber die neuen Regelungen zu Wertguthaben erlauben Arbeitnehmern eine noch flexiblere Planung der Lebensarbeitszeit.
Sie können Gehalt oder Überstunden auf ein Wertkonto einzahlen – und zwar steuer- und sozialabgabenfrei. So entsteht im Laufe der Zeit ein Wertguthaben, dessen Gegenwert am Kapitalmarkt angelegt wird. Anlagevehikel sind Versicherungen, Fondspolicen und Investmentfonds. Mit ihrem Wertguthaben können Arbeitnehmer schon vor dem gesetzlichen Rentenalter berufliche Auszeiten („Sabbaticals“) nehmen oder vorzeitig in den Ruhestand gehen. Erst dann wären Steuern und Abgaben fällig. „Arbeitgeber, die Wertkonten anbieten, gewinnen an Attraktivität“, so Christian Remke, Leiter Metzler Pensionsmanagement. Im Kampf um Fachkräfte können Wertkontenmodelle ein Wettbewerbsvorteil sein. Gestaltungsspielraum ist vorhanden: Die Einbringungs- und Verwendungsmöglichkeiten legt der Arbeitgeber fest.

Alternative zur Altersteilzeit. „Wertkonten bieten sich für Firmen an, die auf der Suche nach einer Alternative für Altersteilzeitkonten sind“, sagt Katrin Wahl von der Allianz. Bisher nutzten viele Arbeitnehmer die Möglichkeit, ab 55 Jahren aus dem Arbeitsleben auszusteigen. Dies ist zwar noch möglich, aber nicht mehr staatlich gefördert. Arbeitnehmer müssten Renteneinbußen hinnehmen, entschieden sie sich heute noch für Altersteilzeit. Zudem muss, wer in Altersteilzeit gehen will, zuvor 35 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. „Für viele Frauen mit lückenhaften Erwerbsbiografien ist das nicht machbar“, sagt Remke.
Für den Makler zählen auch Berufsgruppen, bei denen die Tätigkeit nicht bis zur gesetzlichen Rentenaltersgrenze ausgeübt werden kann oder darf, zu den potenziellen Zeitwertkonten-Kunden. „Fluglotsen und Lokfüh­rern ist per Tarifvertrag verboten, ihren Job bis 67 auszuüben“, nennt Wahl Beispiele. Sinnvoll seien Wertkonten auch in Kliniken. Ärzten könne so ein Ausgleich für Überstunden oder eine Auszeit nach Dauereinsätzen geboten werden.

Attraktiv für den Vertrieb. Auch aus Vertriebssicht haben Wertkonten einen Vorteil: Sie ergänzen die betriebliche Altersversorgung. Daher werden sie gerne gemeinsam vermittelt. Entsprechend hoch ist die Vergütung. Um einen sechsten bAV-Durchführungsweg, wie oft behauptet, handelt es sich bei Wertkonten aber nicht. „Während Wertguthabenvereinbarungen die Freistellung während der Arbeitsphase regeln, soll die betriebliche Altersversorgung die finanzielle Situation im Ruhestand verbessern“, erklärt Werner F. Lüdenbach, Leiter Produktmanagement von HDI Gerling, den Unterschied. Im Rahmen des Gesetzes zur Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi-II-Gesetz) wurde zwar die bAV-Option gestrichen, die es Arbeitnehmern ermöglichte, Wertguthaben im „Störfall“ (Kündigung, Invalidität, Tod) sozialversicherungsfrei in eine Betriebsrente zu überführen. „Steuerrechtlich dürfte eine solche Überführung aber noch möglich sein, so dass bei Wertkonten, die auf Entgelten oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze beruhen, die Einbringung des Guthabens in eine betriebliche Altersversorgung nach wie vor eine interessante Gestaltungsalternative darstellt“, heißt es in einem Informationsblatt von Freshfields Bruckhaus Deringer.

Flexi-II-Gesetz bringt Bewegung. Das Flexi-II-Gesetz hat die zuvor rudimentären Rahmenbedingungen für Wertkontenmodelle konkretisiert. Für Arbeitgeber sind die Anforderungen gestiegen. Ihnen wurden verstärkte Insolvenzsicherungspflichten auferlegt. Ferner dürfen die Kapitalsammelstellen nur maximal 20 Prozent des Wertguthabens in Aktien anlegen. Neu ist auch eine Werterhaltungsgarantie. Für Arbeitnehmer bringt das Gesetz Erleichterungen: Sie dürfen ihr Wertguthaben zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen oder auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen. Das Gesetz bringt Bewegung in den Markt. Die verschärften Anforderungen begünstigen große Anbieter, die mit der komplexen Materie eher zurechtkommen. Vor wenigen Wochen brachte Allianz Global Investors ein Fondskonzept auf den Markt, das Unternehmen eine Rückdeckung von Wertguthaben bietet.

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 Eine Antwort zu “Fachkräfte ködern”
  1. Robert Rung sagt:

    leider wird das Arbeitszeit-/Zeitwertkonto (AZK/ZWK) von vielen Anbietern zu sehr als Zugangsweg zum Kapitalanlage-Produktverkauf missbraucht. Hierdurch bleiben viele Möglichkeiten auf der Strecke bzw. werden falsche Schlussfolgerungen gezogen. Die Einrichtung ist aber klassische Unternehmensberatung und Bedarf einer umfangreichen Analyse aller am AZK/ZWK Beteiligten! Die Rückdeckung der Konten ist nur ein Teil der Beratungsleistung.

    Es ist erfreulich, dass Sie in Ihrem Artikel herausstellen, dass das ZWK kein 6. Durchführungsweg der bAV ist. Denn auch dies wird sehr oft falsch dargestellt.

    M. f. G.
    R. Rung

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