Abmahnungen in Masse

 

Aufgrund einer missverständlichen Klausel mahnte die Verbraucherzentrale Hamburg in den vergangenen Tagen massenhaft Rechtsschutzversicherer an. Noch ist unklar, ob sich diese auf einen Rechtsstreit einlassen.

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Insgesamt 17 Rechtsschutzversicherer bekamen in den vergangenen Tagen Abmahnungen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Grund ist eine nicht transparente Klausel in Verträgen über Rechtsschutzversicherungen. In den Verträgen heißt es so oder ähnlich: Der Versicherungsnehmer hat „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“

Die Verbraucherzentrale befürchtet eine Benachteiligung der Kunden. Die Klausel sei missverständlich auslegbar. Im Schadensfall könne der Kunde seine Verpflichtungen nicht erkennen. Bei einem Verstoß riskiere er den Versicherungsschutz ganz oder teilweise. So führt die Verbraucherzentrale an, dass beispielsweise auch Fehler des vertretenden Rechtsanwalts dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden könnten. Bereits im Mai 2009 gab der Bundesgerichtshof bei einer Terminnachricht zu bedenken, dass die Klausel möglicherweise gegen das Transparenzgebot verstöße und wegen einer Benachteiligung des Kunden unwirksam sei. Zu einer Entscheidung kam es damals nicht. Betroffen von einer Abmahnung sind die Advocard, Arag, D.A.S., Deurag, Roland, Neue Rechtsschutz, Allrecht, Auxilia, Badische, R+V,  Alte Leipziger, DEVK, Concordia, HDI-Gerling, Itzehoer, DMB und Jurpartner. Die Versicherer haben nun bis zum 12. Juli Zeit eine Unterlassungserklärung abzugeben.

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