„Wir machen auch einen Finanz-TÜV“

 

procontra: Kritiker stellen die Frage, inwiefern die Ratingagenturen eigentlich Zugang zu internen Informationen der Unternehmen erhalten, die sie zu raten haben.

Knepel: Der Hintergrund ist doch ein ganz anderer. Es ist doch die Frage, welches Rating besser ist,  das auftragslose oder das beauftragte Rating? Die Antwort ist ganz klar: Das gute Rating ist das Auftragsrating, wenn ich Zugang zu detaillierten Informationen habe. Das auftragslose Rating muss deswegen gekennzeichnet werden, weil es auf einer schmaleren Informationsbasis beruht und deswegen möglicherweise nicht so aussagekräftig ist wie das Auftragsrating.

Stephan  Appel: Ich kann nur dann, wenn der Initiator mir alle Karten auf den Tisch legt, eine intensive Produktprüfung durchführen. Trotzdem müsste ich beim Auftragsrating, was wir nicht machen, also beim unterschriebenen Vertrag, die Möglichkeit haben, diesen Auftrag abzulehnen. Das ist eine schwierige Sache. Vielleicht berichten da die Analysten mal aus ihrer Praxis. Wir haben es ja in einigen Fällen tatsächlich so gehabt, dass wir trotz einer intensiven Recherche festgestellt haben: Die Konsistenz der für uns erforderlichen Unterlagen, um das Rating abzuschließen, also rein materiell-operativ betrachtet, reichte nicht aus. Das Projekt ist einfach nicht zu Ende entwickelt, es fehlen wesentliche Komponenten, die es überhaupt erlauben, das Gesamtprojekt zu beurteilen. Deswegen haben wir häufig den Fall, dass wir aus dem Ratingprozess aussteigen, ohne dass irgendein Vertragsverhältnis wirklich gebrochen worden wäre. Das ist natürlich ein gewisses Risiko.

Knepel: Warum sollte es schwierig sein, einen Auftrag abzulehnen? Es gibt ja keinen Vertragszwang.

Appel: Sie haben nach Vertragsunterzeichnung einen fünfstelligen Betrag für einen Auftrag, und hören dann in der Mitte auf – Sie müssen ja irgendetwas abliefern. Ich weiß nicht, wie Sie das im Einzelfall machen.

Knepel: Da brauchen Sie sich überhaupt keine Sorgen zu machen: Wenn das Rating entsprechend schlecht ausfällt, wird es auch niemals an die Öffentlichkeit kommen.

Tegtmeier: Um noch mal auf die Ausführungen Herrn Dr. Knepels zurückzukommen: Ich störe mich am Begriff „gutes“ Rating oder nicht. Die Frage muss doch auf dessen Nutzen abzielen. Die Feri macht ja auch beides, wie ich heute gelernt habe, das eine heißt Screening, das andere Rating. Außerdem macht man das nicht aus der Freude am Schönen, und die Herausforderung auf Seiten des Erstellers ist es ja letztlich, etwas bereitzustellen, ohne aus Unternehmenssicht draufzuzahlen. Das Entscheidende ist doch, dass drinsteht, welche Informationen zugrunde gelegt werden. Und wenn es Adressaten gibt, wie beispielsweise Banken oder große Vertriebsorganisationen, die eine breite Abdeckung der aktuell in der Platzierung befindlichen Beteiligungsangebote haben möchten, die valide sind und eine möglichst hohe Aussagekraft und einen Mehrwert bieten, dann hat es seine Daseinsberechtigung. Das andere ist, wie eingangs gesagt wurde, erstens: Man kommt an Informationen, an die man nur kommt, wenn man beauftragt ist. Zweitens, diese Form des Ratings, wenn man beauftragt ist – auch mit Objektbegehung und Ähnlichem vor Ort –, ist sicherlich kostenintensiver und damit teurer als die anderen. Das liegt aber in der Natur der Sache. Es gibt kein „besser“ oder „schlechter“ oder „Was ist das Gute, was ist das Schlechte?“

Knepel: Noch mal zurück zum Thema Auftragsratings. Ich glaube, es ist relativ einfach: Sie müssen sich das Recht herausnehmen, nicht jeden Auftrag anzunehmen, und dann braucht man einen vernünftigen Vertrag. Im Vertrag steht doch nie – jedenfalls bei uns nicht –, welche Note nachher bei dem Rating rauskommt (allgemeines Gelächter). Insofern haben Sie doch als Ratingagentur immer, wie bei jedem anderen Gutachten auch, die Möglichkeit, ein negatives Ergebnis abzuliefern. Das Problem, das Sie haben, wenn das passiert, ist allenfalls, dass Sie Ihr Geld nicht kriegen, weil derjenige, der den Auftrag erteilt hat, sein Ziel, etwas Positives über sich im Markt zu verbreiten, nicht erreichen kann. Das heißt, Sie bleiben möglicherweise auf ihrer Forderung sitzen. Die einzige Möglichkeit, die man hat, um sich davor zu schützen, ist – und das sagen Sie ja auch eben –, dass man sich den Auftraggeber vorher genau ansieht. Wenn es jemand ist, der seinen ersten Fonds macht, und absehbar ist, dass man Probleme bekommt, sollte man den Auftrag vielleicht ablehnen.

Tegtmeier: Wobei ich noch eine Ergänzung geben möchte. Ich glaube, wir sind auch alle viel zu nett, Herr Knepel ist zu nett, Herr Appel und wir sind auch zu nett gegenüber potenziellen Auftraggebern, weil wir in einem gewissen Umfang – den unser Haus zu minimieren versucht – umsonst arbeiten. So nett sind wir. Ich hatte neulich eine Anfrage bzgl. eines Immobilienfondsratings. Innerhalb von wenigen Minuten konnten wir bereits absehen, dass dieser Fonds kein gutes Rating erhalten wird, da gewisse Kriterien nicht erfüllt wurden und wir deshalb von einem Rating Abstand nehmen möchten. Wie Herr Knepel richtig sagte, bekommt man einen Auftrag, weil der Auftraggeber eine Erwartungshaltung hat. Einige Marktteilnehmer gehen mit einem gewissen Maß an Selbstverständlichkeit davon aus, dass sie, wenn sie für etwas im Vorfeld bezahlen, das Ergebnis kriegen, das sie haben wollen. Dem ist ganz objektiv nicht so. Aber was passiert denn letztlich? Vielleicht fühlen die sich ungerecht oder unseriös behandelt, dann heißt es nachher: Haus A, B oder C, die machen ja ganz unseriöse Geschäfte, erst nehmen sie unser Geld und danach verreißen sie uns. Damit müssen wir eben als Agenturen leben und das ist nicht unser Problem. Das ist die Praxis im Markt.

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